Fasching & Karneval: Diese Versicherungen brauchen Jecken wirklich
10.02.2026

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Wer im Trubel der fünften Jahreszeit unbekümmert mitfeiern will, sollte eines nicht dem Zufall überlassen: den passenden Versicherungsschutz. „Denn auch im größten Karnevalsrausch schützt keine Narrenkappe vor der Haftung bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Eine private Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie je nach Bedarf eine Hausrat- und Unfallversicherung gehören deshalb zur Grundausstattung“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Im Karnevalstrubel kann es schnell passieren, dass ein umgestoßenes Getränk auf dem Kostüm des Nachbarn landet oder man jemanden anrempelt. Wer dabei andere verletzt oder deren Eigentum beschädigt, steht in der Haftung. Umso wichtiger ist eine Privathaftpflichtversicherung (PHV): „Sie reguliert berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen ab“, sagt Boss. Dabei sollte die vereinbarte Deckungssumme mindestens 15 Millionen Euro betragen. Die PHV greift auch, wenn beispielsweise bei einer Karnevalsparty in den eigenen vier Wänden etwas zu Bruch geht und Eigentum durch Dritte beschädigt wird. Dann muss die PHV der Person aufkommen, die den Schaden verursacht hat.
Wer im Gedränge eines Karnevalsumzugs bestohlen wird, sollte wissen, dass einfacher Diebstahl oft nicht über die Hausratversicherung versichert ist. Lediglich Raub oder Einbruchdiebstahl sind dort mitversichert. Jedoch gibt es bei einigen Versicherern Zusatzpakete, die den einfachen Diebstahl bis zu einer gewissen Höhe abdecken. Daher am besten möglichst wenig Wertgegenstände auf die Karnevalstour mitnehmen.
Ein weiteres Karnevals-Szenario: Man wird unglücklich von einem geworfenen Gegenstand getroffen. Die Behandlungskosten trägt dann die eigene Krankenversicherung. „Wer sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität absichern möchte, ist mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten“, sagt Boss.
Auch Autos bleiben beim Karneval nicht immer verschont. Wer Kratzer im Lack oder andere Vandalismusschäden entdeckt, kann auf seine Kaskoversicherung zählen. Deutlich schlechter sieht es allerdings für diejenigen aus, die sich alkoholisiert hinters Steuer setzen und einen Unfall verursachen: „Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden der geschädigten Person, sie kann jedoch bis zu 5.000 Euro vom Unfallverursachenden zurückverlangen. Die Kaskoversicherung verweigert ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille in der Regel die Leistung komplett“, sagt Boss. Auch bei niedrigeren Promillewerten kann der Versicherer weniger oder gar nicht zahlen. (mho)

Exklusiv
Nachgefragt bei Imke Brammer-Rahlfs, Vorstandsvorsitzende der Uelzener Versicherungen









