Beschwerden auf Rekordhoch

03.02.2026

Foto: Prof. Dr. Rainer Schlegel © Dierks +Company

Die Zahl der Schlichtungsanträge in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung hat 2025 erstmals die Zahl von 9.000 überschritten. Trotzdem gelingt es der Schlichtungsstelle des PKV-Ombudsmanns, die Verfahren in angemessener Zeit zu bearbeiten und zum Abschluss zu bringen, wie Prof. Dr. Rainer Schlegel, PKV-Ombudsmann im Tätigkeitsbericht 2025 betont.

Im Jahr 2025 ist die Anzahl der bei der Schlichtungsstelle eingegangenen Anträge gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. So erreichten den Ombudsmann insgesamt 9.755 Anträge, das waren 2.864 mehr als im Jahr 2024, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2025 des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung hervorgeht.

Für einen Teil sind die seit 2024 anhaltenden Auswirkungen eines Dienstleisterwechsels bei einem Unternehmen der Pflegepflichtversicherung maßgeblich, da in diesem Zusammenhang rund 800 Schlichtungsanträge beim Ombudsmann eingingen. Ansonsten kann über die Gründe des Anstiegs kann nur gemutmaßt werden. Eine Rolle vermag die vermehrte Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) spielen. Es zeigte sich, dass bei einer entsprechenden Fragestellung zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung Hinweise zur und auf die Schlichtungsstelle erfolgen.

Zudem dürften finanziell eingeschränkte Spielräume bei allen Beteiligten ein höheres Konfliktpotential gefördert und die Versicherten insbesondere vermehrt den Weg zu der für sie kostenfreien Schlichtung gesucht haben. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei gerade einmal rund 0,02 % der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung liegt.

Laut Tätigkeitsbericht 2025 spricht dies wie in den Vorjahren für eine weiterhin hohe Kundenzufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der einzelnen Unternehmen.

Im Jahr 2025 konnten insgesamt 5.435 Schlichtungsverfahren abgeschlossen werden, die in den Jahren 2024 und 2025 eingeleitet wurden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug rund 65 Tage, nachdem die Verfahrensakte vollständig war. In 1.797 Fällen und damit in rund jedem dritten Verfahren konnte eine Einigung erzielt werden. In 3.074 Verfahren war eine Schlichtung zwischen den Parteien nicht bzw. nicht vollumfänglich möglich, so der PKV-Ombudsmann. (mho)