Sachwertbasierter Vermögensaufbau in unsicheren Zeiten: Warum reale Investitionen wieder an Bedeutung gewinnen
30.01.2026

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Aktuelle Zahlen zeigen, dass etwa 4 Millionen Bundesbürger für ihre Einkünfte den Spitzensteuersatz zahlen. Dieser liegt bei mindestens 42 % und kann bis 45 % (Reichensteuersatz) steigen. Doch die hohe steuerliche Belastung lässt sich durch geschickte Strategien umgehen. Warum sachwertbasierte Anlagen hierbei eine wichtige Rolle spielen, zeigt dieser Artikel.
Warum klassische Geldanlagen an Attraktivität verlieren
Tagesgeld, Anleihen oder Aktien gelten nach wie vor für viele Anleger als gute Entscheidung für den Vermögensaufbau. Doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Steigende Inflation, volatile Märkte und neue Zinsrealitäten führen dazu, dass klassische Geldanlagen ihre Schutzfunktion zunehmend verlieren.
Ein Beispiel dafür ist die Realzinsproblematik beim Tagesgeld. Für Tagesgeld gibt es häufig nicht mehr als 3 % Nominalzins. Doch demgegenüber steht die Inflation. Laut Statistischem Bundesamt lag die Inflationsrate 2025 bei 2,2 %. Der verbleibende Realzins vor Steuern beträgt etwa 0,8 %. Anleger müssen zudem die rund 26 % Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag beachten. Das macht einen effektiven Realzins zwischen 0,5 und 0,6 % nach Steuern aus.
Wer 1.000 € Tagesgeld anlegt, erhält bei einem Nominalzins von 3 % nach einem Jahr 30 € Zinsen. Nach Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag verbleiben davon rund 22 €. Berücksichtigt man die Inflation von 2,2 %, die einem Kaufkraftverlust von etwa 22 € entspricht, bleibt unter dem Strich kein nennenswerter realer Gewinn.
Anleihen: Sicherheit nur auf den ersten Blick
Eine ähnliche Problematik wie beim Tagesgeld erleben Anleger auch bei Anleihen. Ihr Zinssatz bleibt zwar über die gesamte Laufzeit gleich, allerdings reagieren Anleihen empfindlich auf Veränderungen des Zinsumfelds. Steigen die Marktzinsen, werden neu ausgegebene Anleihen mit höheren Kupons attraktiver, während bereits laufende Anleihen mit niedriger Verzinsung an Marktwert verlieren. Für Anleger, die ihre Anleihe vor dem Laufzeitende verkaufen möchten, kann dies zu spürbaren Kursverlusten führen.
Hinzu kommt, dass der feste Zinssatz von Anleihen nur einen nominalen Ertrag bietet. Liegt die Inflationsrate über der Anleiherendite, sinkt die reale Kaufkraft der Zinszahlungen Jahr für Jahr. Selbst wenn der Nennwert am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt wird, hat das investierte Kapital real an Wert verloren. Damit zeigt sich, dass Anleihen zwar Planungssicherheit bei Zins und Rückzahlung bieten, aber das Vermögen nicht automatisch vor Kaufkraftverlust schützen.
Reale Investitionen als Antwort auf Inflation und steigende Steuerbelastung
Immobilien, Energieanlagen und Infrastruktur sind für viele Anleger immer öfter die Antwort auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das Geld fließt in echte, nutzbare Werte und erzeugt laufende Erträge. Im Vergleich zu Tagesgeld oder Anleihen liegt der entscheidende Unterschied darin, dass reale Investitionen nicht nur einen festen Zinssatz versprechen, sondern an der tatsächlichen Wertschöpfung beteiligt sind. Mit dieser Strategie könnten Anleger ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren und so die Steuerbelastung im Spitzensteuersatz senken.
Wie reale Investitionen steuerlich wirken können
Das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Deutschland lag im April 2024 bei 4.634 € (Quelle: Statistisches Bundesamt). Daraus ergibt sich ein jährliches Einkommen von 55.608 €. Der Spitzensteuersatz wird aktuell ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 69.879 € erhoben. Dieser Wert wird durch zusätzliche Einkünfte, etwa Mieteinnahmen, schnell erreicht. Statistiken zeigen, dass über 5,5 Millionen Menschen Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung in der Bundesrepublik erzielen. Auch sie werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens genutzt.
Sobald der Grenzwert von 69.879 € erreicht ist, findet die Versteuerung wie folgt statt:
● Jährliches Bruttoeinkommen: 55.608 €
● Zusätzliche Einkünfte (z. B. Vermietung) als Beispiel: +15.000 €
● Gesamteinkünfte: 70.608 €
● Schwelle Spitzensteuersatz: 69.879 €
Das Einkommen bis 69.879 € unterliegt der progressiven Versteuerung mit unter 42 %. Einkünfte über den Spitzensteuersatz hinaus werden mit 42 % versteuert. In diesem Beispiel wären es 729 € (70.608 € – 69.879 €). Hinzu kann auch der Solidaritätszuschlag kommen. Entscheidend für seine Bemessung ist die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer. Das Ergebnis ist eine Gesamtsteuerlast von etwa 44,3 % (mit Solidaritätszuschlag). Von den 729 € würde so ein Gewinn von 405,98 € übrig bleiben. Zur Vereinfachung wird in diesem Beispiel von einer direkten Vergleichbarkeit von Brutto- und zu versteuerndem Einkommen ausgegangen.
Dieses Beispiel macht deutlich, wo die steuerliche Belastung für viele Anleger wirklich entsteht: bei zusätzlichen Einkünften, denn sie werden überproportional belastet. Von jedem weiteren zusätzlich verdienten Euro bleibt nur ein vergleichsweise kleiner Teil übrig.
Hier setzen reale Investitionen an. Sie erhöhen nicht nur die Einnahmenseite, sondern bringen steuerlich wirksame Kosten mit sich. Abschreibungen, laufende Aufwendungen oder Finanzierungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und können dazu beitragen, dass Einkünfte unterhalb des Spitzensteuersatzes bleiben.
Für das Rechenbeispiel würde das Prinzip ein klares Ergebnis liefern: Reduzieren Anleger ihre zusätzlichen 15.000 € Einnahmen aus Vermietung oder einer anderen realen Investition, ließe sich der Betrag oberhalb der Grenze von 69.879 € reduzieren.
Welche legalen Instrumente Anleger nutzen können
Es gibt unzählige Möglichkeiten, wie sich zusätzliche Einkünfte steuerlich wirksam reduzieren lassen. Dazu gehören Abschreibungen, laufende Kosten und Aufwendungen, Finanzierungskosten (Zinsen) und Sonderabschreibungen.
Immobilien bieten besonders großes Potenzial, denn Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen (häufig über mehrere Jahre verteilt). Der finanzielle Aufwand entsteht zwar beim Kauf oder Bau der Immobilie, die steuerliche Wirkung entfaltet sich jedoch schrittweise. Eine Abschreibung von 5.000 € reduziert das steuerpflichtige Einkommen entsprechend, ohne dass im laufenden Jahr ein zusätzlicher Geldabfluss entsteht.
Zusätzlich senken laufende Kosten und Aufwendungen direkt den steuerlichen Gewinn. Dazu zählen unter anderem Instandhaltung, Verwaltung, Versicherungen und Wartung. Der Vorteil: Diese Kosten sind realistisch, alltäglich und entstehen im regulären Betrieb – es handelt sich nicht um Sonderkonstruktionen oder künstliche Steuermodelle.
Finanzierungskosten tragen ebenfalls zur Senkung des zu versteuernden Einkommens bei. Dabei sind fremdfinanzierte Investitionen absetzbar, jedoch nur die Zinsen. Die Tilgung ist nicht absetzbar. Wie sich der Effekt in der Praxis auswirken kann, zeigt die folgende Beispielrechnung. Ein Steuerzahler erzielt zusätzliche Einnahmen aus Vermietung in Höhe von 15.000 € und und hat diese Investitionen teilweise fremdfinanziert. Die jährliche Kreditbelastung setzt sich aus 4.000 € Zinsen und 6.000 € Tilgung zusammen.
Die Zinsen werden als Finanzierungskosten betrachtet und sind vollständig steuerlich absetzbar. So reduziert sich der steuerlich relevante Einnahmenbetrag auf 11.000 €. Auf den Spitzensteuersatz hätte das ebenfalls Auswirkungen. Ohne Finanzierungskosten würden 729 € (gemessen am Beispiel oben) zugrunde liegen, mit 4.000 € absetzbaren Zinsen würde das Einkommen gar nicht mehr im Spitzensteuersatzbereich liegen (69.879 € – 4.000 € = 65.879 €).

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