BVK begrüßt Abschaffung des Kostendeckels und fordert Beratungspflicht

21.11.2025

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Foto: BVK

Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Zusatzrenten vorgestellt, das auch eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung für das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) vorsieht. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Reformpläne, da sie zentrale Kritikpunkte des BVK aufgreifen, die seit Einführung des PEPP immer wieder betont wurden.

„Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Kostendeckel von einem Prozent und die fehlende Möglichkeit einer qualifizierten Beratung die größten Schwachstellen des PEPP sind“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die nun vorgesehene Abschaffung des Kostendeckels ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht endlich eine qualitativ hochwertige Beratung, die für eine sichere Altersvorsorge unverzichtbar ist.“

Der BVK kritisiert jedoch, dass das Basis-PEPP weiterhin ohne Beratung angeboten werden soll. „Altersvorsorge ist komplex und erfordert individuelle Lösungen. Ein Produkt ohne Beratung birgt erhebliche Risiken für Verbraucher, die ihre Entscheidungen oft nicht allein auf Basis von Informationsmaterial treffen können“, so Heinz weiter. Der BVK fordert daher, dass auch für das Basis-PEPP zumindest eine verpflichtende Beratung vor Vertragsabschluss vorgesehen wird, um Fehlentscheidungen und Versorgungslücken zu vermeiden.

Die Kommission reagiert mit ihren Vorschlägen auf die bisherigen Defizite und mangelnde Verbreitung und will das PEPP attraktiver, zugänglicher und flexibler gestalten. Neben dem Basis-PEPP sollen maßgeschneiderte PEPPs angeboten werden, die Beratung erfordern und zusätzliche Garantien enthalten. Damit sollen unterschiedliche Anlegerpräferenzen berücksichtigt und die Verbreitung des Produkts erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Hindernisse für die Bereitstellung und Verteilung beseitigt und eine einheitliche steuerliche Behandlung der Mitgliedsstatten mit inländischen privaten Altersvorsorgeprodukten sichergestellt werden. (mho)

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