BVK kritisiert GDV-Vorstoß zur Aussetzung der Beratungspflicht
05.02.2026

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Foto: BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich äußerst irritiert über die Forderung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die gesetzliche Beratungspflicht bei sogenannten Altersvorsorge-Standardprodukten für Versicherer auszusetzen.
„Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Beratungspflicht sei keineswegs ein bürokratisches Hindernis, sondern ein wesentliches Schutzinstrument – gerade bei langfristigen und existenziellen Finanzentscheidungen wie der Altersvorsorge.
Wenn der GDV Wettbewerbsnachteile gegenüber Neobrokern beklage, hätte er sich nach Auffassung des BVK für eine Ausweitung der Beratungspflichten bei Standardprodukten im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums einsetzen sollen. „Stattdessen wird ein zentrales Qualitätsmerkmal der Branche leichtfertig zur Disposition gestellt“, so Heinz.
Aus Sicht des BVK ist die Forderung nach einem gesetzlichen Beratungsverzicht der Versuch, komplexe Vorsorgeprodukte ohne ausreichende Bedarfsermittlung, ohne Verantwortung und ohne Haftung in den Markt zu drücken. „Das ist kein Fortschritt, sondern ein gravierender Rückschritt zulasten des Verbraucherschutzes“, warnt Heinz.
Der Verband betont, dass der GDV in dieser Frage keineswegs ein neutraler Interessenvertreter sei. Wer Beratung als Wettbewerbsnachteil darstelle, offenbare ein problematisches Verständnis von Verantwortung gegenüber Kunden und Gesellschaft.
Während Vermittler strengen gesetzlichen Beratungs-, Dokumentations- und Haftungspflichten unterliegen und sich regelmäßig fortbilden müssen, sollen Versicherer nach Vorstellung des GDV künftig Produkte ohne Beratungspflicht vertreiben dürfen. Dies wäre ein klarer Bruch mit dem Prinzip von Fairness und Gleichbehandlung im Versicherungsmarkt.
Wer die Beratungspflicht infrage stellt, gefährdet die berufliche Existenz zehntausender qualifizierter Vermittler – und muss sich einer offenen öffentlichen Debatte stellen.
Der BVK kündigt an, jede politische oder gesetzgeberische Initiative zur Aussetzung oder Aushöhlung der Beratungspflicht entschieden zu bekämpfen – im Interesse der Verbraucher, der Vermittler und eines verantwortungsvollen Versicherungsmarktes. (mho)

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