BVK kritisiert staatlichen Altersvorsorgefonds
27.03.2026

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Anlässlich der heutigen (27.3.2026) Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes im Deutschen Bundestag kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die geplante Einführung eines staatlich verwalteten Fonds zur privaten Altersvorsorge als einen schweren und nicht hinnehmbaren Eingriff in den bestehenden funktionierenden Markt.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht unseres ehrbaren Berufstandes“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit tritt der Staat in eine ordnungspolitisch äußerst fragwürdige Rolle des Regulierers, Schiedsrichters und gleichzeitig Wettbewerbers ein. Er greift massiv in den Markt ein, indem er in Konkurrenz zu unserem Berufsstand und den privaten Anbietern von Vorsorgeprodukten tritt.“
„Dass sich die Bundesregierung darauf verständigt und dies nun mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschlossen hat, ist für uns eine blanke Provokation und an Ignoranz nicht mehr zu überbieten. Ich kann meine Wut und Enttäuschung darüber nur schwer zurückhalten und bin mehr als entsetzt über dieses Ergebnis. Dieses Gesetz verhöhnt die sozialpolitische Rolle unseres Berufsstands. Wir sind fassungslos, dass über die jetzt gefundene Lösung ein undifferenziertes Ergebnis geschaffen wurde, welches nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden passen wird“, so BVK-Präsident Heinz.
Allein die qualifizierte Beratung durch Vermittler bietet eine Gewähr dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine auf ihre Lebenssituation abgestimmte und realistische Altersvorsorgestrategie umsetzen können. Diese persönliche Beratung durch Vermittler macht den entscheidenden Unterschied zu den Standardprodukten ohne Beratungspflicht.
Sehr deutliche Kritik äußert der Verband auch am vorgesehenen pauschalen Kostendeckel von einem Prozent für Vorsorgeprodukte. Altersvorsorge ist schließlich komplex, der Beratungs- und Betreuungsaufwand entsprechend hoch.
Dennoch sieht der BVK in den Reformplänen auch positive Impulse für die private Vorsorge, wie die beitragsproportionale und deutlich höhere staatliche Förderung mit bis zu 540 Euro im Jahr und die hohen Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind. Besonders positiv bewertet der BVK die Einbeziehung Selbständiger in das neue Fördersystem.
„Zumindest damit griff die Bundesregierung unsere langjährige Forderung auf“, so BVK-Präsident Heinz. „Auch der Wegfall von Beitragsgarantien und der damit verbundene Zugang zu höheren Renditechancen am Kapitalmarkt stellten einen Mehrwert dar. Ebenso begrüßen wir den Bestandsschutz für Riesterverträge.“ (mho)

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