BVK sieht Reform der betrieblichen Altersvorsorge auf gutem Weg
04.09.2025

Michael H. Heinz, BVK-Präsident / Foto: © BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorge (bAV). Die Reform zielt darauf ab, insbesondere Beschäftigte mit niedrigen Einkommen und in kleinen sowie mittleren Unternehmen besser abzusichern.
„Wir hoffen, dass mit diesem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wesentlich mehr Geringverdiener motiviert werden, auch betrieblich fürs Alter vorzusorgen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn eins sollte klar sein: Beim Verbreitungsgrad der bAV ist deutlich Luft nach oben. Nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten sorgt hierüber fürs Alter vor.“
Der BVK sieht in der Ausweitung des Sozialpartnermodells, der verbesserten steuerlichen Förderung und der geplanten Opting-Out-Regelungen wichtige Schritte zur breiteren Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Besonders begrüßt wird die Möglichkeit, Direktversicherungen nach Beschäftigungsunterbrechungen fortzuführen – ein Plus für die Versorgungskontinuität der Arbeitnehmer.
Der BVK begrüßt auch, dass die staatliche Förderung an die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt und damit dynamisiert wird. Dass jährliche Förderbeiträge der Arbeitgeber bis 1.200 Euro steuerlich berücksichtigt werden, befürwortet der BVK.
Gleichzeitig warnt der Verband davor, die Rolle der Versicherungsvermittler zu unterschätzen. Qualifizierte und neutrale Beratung ist essenziell, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Der BVK fordert daher eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht bei Opting-Out-Modellen sowie die aktive Einbindung von Vermittlern bei der reformierten bAV. (mho)

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