BVK zur Tagesschau-Berichterstattung über die Provisionsvergütung
10.04.2026

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weist die Berichterstattung der Tagesschau zu angeblichen Vermögensverlusten von Privatanlegern durch Provisionsberatung in aller Deutlichkeit zurück. Die Darstellung ist einseitig, methodisch sehr fragwürdig und Teil einer ideologisch geprägten Kampagne gegen den provisionsbasierten Beratungs- und Vermittlungsmarkt.
In dem Beitrag wird suggeriert, Verbraucherinnen und Verbraucher würden durch provisionsbasierte Beratung im Laufe ihres Lebens Vermögensverluste in Höhe von „zehntausenden Euro“ erleiden. Nach Auffassung des BVK handelt es sich dabei um theoretische Modellrechnungen mit unrealistischen Annahmen, die mit der gelebten Beratungspraxis in Deutschland nichts zu tun haben.
„Was hier als journalistische Aufklärung verkauft wird, ist in Wahrheit eine pauschale Verunglimpfung aller qualifizierten Vermittlerinnen und Vermittler“, erklärt BVK‑Präsident Michael H. Heinz. „Die Tagesschau konstruiert ein Schreckensszenario, das auf Rechenmodellen aus dem wissenschaftlichen Elfenbeinturm basiert – fernab jeder Realität in der persönlichen Beratung vor Ort.“
Der BVK kritisiert insbesondere, dass im Beitrag nicht zwischen schlechter Beratung und dem legitimen, gesetzlich streng regulierten Provisionssystem differenziert wird. Stattdessen entsteht der Eindruck, Provisionen seien per se schädlich – eine These, die weder rechtlich noch empirisch haltbar ist, zumal die Vermittlervergütung nur einen Teil der Vertragskosten ausmacht.
„Wer Provisionen dämonisiert, verschweigt bewusst, dass Millionen Menschen in Deutschland hochqualifizierte Beratung in Anspruch nehmen, weil sie für eine Honorarberatung nicht mehrere tausend Euro auf den Tisch legen können“, so Heinz weiter. „Das ist – gerade im Hinblick auf Geringverdiener – sozialpolitisch zynisch und fachlich unredlich. Zudem wurde auch nicht gegengerechnet, wie Honorare über Jahrzehnte hinweg zu Vermögensverlusten führen, weil sie schon vorher dem Altersvorsorgekapital entzogen wurden.“
Nach Auffassung des BVK reiht sich der Beitrag nahtlos in die seit Jahren geführte Kampagne selbsternannter Verbraucherschützer ein, die ein allgemeines Provisionsverbot durchsetzen wollen. Dabei wird systematisch ignoriert, dass bereits heute umfangreiche Regulierungen, wie u. a. die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), existieren und Vermittlern auferlegen, im bestmöglichen Kundeninteresse zu beraten und zu vermitteln.
„Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit selbst der öffentlich-rechtliche Rundfunk komplexe finanzielle Zusammenhänge auf reißerische Schlagzeilen reduziert“, kritisiert Heinz scharf. „Hier wird nicht informiert, hier wird Meinung gemacht – und das auf Kosten unseres gesamten Berufsstandes. Dabei haben doch gerade Verbraucher ein Recht auf differenzierte Information – und nicht auf ideologische Zuspitzung.“ (mho)

Unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit









