BaFin, EY und die Aufsichtslücken: Wer beim Wirecard-Skandal versagt hat

28.05.2026

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Im Juni 2020 brach mit Wirecard ein DAX-Konzern zusammen, weil 1,9 Milliarden Euro auf asiatischen Treuhandkonten nie existierten. Schnell stand fest, dass hier nicht allein die Manager betrogen hatten.

Über Jahre hatten auch jene Instanzen weggesehen, die genau das hätten verhindern sollen: die Finanzaufsicht BaFin, die Wirtschaftsprüfer von EY und eine Reihe weiterer Behörden. Der Wirecard-Skandal ist deshalb auch eine Geschichte des organisierten Wegschauens. Wer beim größten Finanzbetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte versagt hat, lässt sich heute ziemlich genau benennen.

Der Weg dorthin war lang und gut dokumentiert. Schon ab 2015 berichtete die Financial Times über Ungereimtheiten in der Bilanz, Leerverkäufer warnten vor erfundenen Umsätzen in Asien. Im Oktober 2019 gab der Aufsichtsrat eine Sonderprüfung bei KPMG in Auftrag, die im April 2020 zentrale Umsätze nicht bestätigen konnte. Am 18. Juni 2020 verweigerte EY das Testat, am 25. Juni meldete Wirecard Insolvenz an. Zurück blieb ein Schaden von rund 3,1 Milliarden Euro für Gläubiger und Aktionäre. Die Warnzeichen lagen also jahrelang offen, doch keine der zuständigen Stellen zog daraus rechtzeitig Konsequenzen.

Die Aufsichtslücke: Warum Wirecard durch das Raster fiel

Der vielleicht folgenschwerste Fehler steckte im System selbst. Wirecard war ein Zahlungsdienstleister mit angeschlossener Bank, galt rechtlich aber als Technologieunternehmen. Die BaFin beaufsichtigte deshalb nur die vergleichsweise kleine Wirecard Bank AG, während die börsennotierte Holding mit ihren zweifelhaften Auslandsgeschäften nicht der laufenden Finanzaufsicht unterlag. Eine konsolidierte Kontrolle des Gesamtkonzerns fand nicht statt. Für die Bilanzkontrolle war in erster Stufe die privatrechtliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung zuständig, die nur stichprobenhaft prüfte und keine Durchgriffsrechte besaß. So konnte ein milliardenschwerer Betrug zwischen den Zuständigkeiten verschwinden, ohne dass eine einzige Stelle den Gesamtüberblick hatte. Dass dieselbe Behörde kurz darauf auch bei der Greensill Bank Warnsignale zu spät erkannte, verstärkte den Eindruck eines strukturellen Problems.

BaFin in der Kritik: vom Leerverkaufsverbot bis zu Eigengeschäften der Mitarbeiter

Besonders schwer wiegt, dass die BaFin die Warnsignale ignorierte und sich zeitweise sogar schützend vor den Konzern stellte. Im Februar 2019 verhängte die Behörde ein zweimonatiges Leerverkaufsverbot auf die Wirecard-Aktie, ein bis dahin einmaliger Vorgang für einen einzelnen Wert, und erstattete Anzeige gegen Journalisten der Financial Times, die über die Bilanztricks berichtet hatten. Die Aufsicht bekämpfte damit die Überbringer der schlechten Nachrichten statt das Unternehmen.

Noch unangenehmer wurde es, als die internen Verstrickungen ans Licht kamen. Im ersten Halbjahr 2020 tätigten BaFin-Beschäftigte 265 Transaktionen mit Wirecard-Papieren, allein 106 davon im Juni, als der Skandal hochkochte. Ein Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht verkaufte am 17. Juni 2020 noch Finanzprodukte auf Wirecard, einen Tag bevor der Konzern die Luftbuchungen einräumte. Die BaFin erstattete Strafanzeige gegen den eigenen Mann und untersagte ihren Beschäftigten anschließend spekulative Eigengeschäfte. Dass ausgerechnet Mitarbeiter der Aufsicht mit der Aktie handelten, die sie kontrollieren sollten, machte aus dem Kontrollversagen ein Multi-Behörden-Versagen, das bis heute nachwirkt.

Personell hatte das Folgen: BaFin-Präsident Felix Hufeld und seine Vizepräsidentin mussten Anfang 2021 ihren Hut nehmen. Anlegerschützer gingen noch weiter. Die Kanzlei TILP warf der Behörde vor, ihre gesetzliche Pflicht zur Verfolgung von Marktmanipulation zumindest fahrlässig verletzt zu haben, und versuchte, die BaFin selbst in die Haftung zu nehmen.

Die FIU: tausend Hinweise, kaum Konsequenzen

Ein weiterer blinder Fleck lag bei der Geldwäschebekämpfung. Die Financial Intelligence Unit (FIU), Deutschlands zentrale Meldestelle gegen Geldwäsche, erhielt seit 2017 rund tausend Verdachtsmeldungen mit Wirecard-Bezug; allein seit Februar 2019 gingen 36 Geldwäscheverdachtsmeldungen gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ein. Doch die beim Zoll angesiedelte Einheit galt als chronisch überlastet. Bis sie einen Großteil dieser Hinweise an die zuständigen Ermittler in Bayern weiterleitete, vergingen teils anderthalb Jahre; manche Informationen erreichten die Strafverfolger erst rund drei Jahre nach dem Zusammenbruch. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags befragte die FIU-Leitung ausführlich zu der Frage, warum die Meldungen so lange liegen blieben. Fabio De Masi, Obmann der Linken in diesem Ausschuss, fasste die Erkenntnisse später drastisch zusammen: „Aus jeder Schublade, die wir aufzogen, kam Dreck.“

Wirecard-Skandal: Strafrechtliche und regulatorische Konsequenzen

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Wirecard-Skandals läuft bis heute. Vor dem Landgericht München I steht Ex-Vorstandschef Markus Braun seit Dezember 2022 wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Untreue und Bilanzfälschung vor Gericht; ein Urteil wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Wer das juristische Nachspiel des Wirecard-Skandals im Detail nachvollzieht, erkennt, wie eng strafrechtliche Tatbestände und aufsichtsrechtliches Versagen in diesem Fall ineinandergreifen. Der mutmaßliche Drahtzieher, Ex-Vorstand Jan Marsalek, entzog sich der Justiz durch Flucht und wird heute in Russland vermutet, während der frühere Statthalter Oliver Bellenhaus als Kronzeuge aussagt und den Hauptangeklagten schwer belastet. Der Prozess gilt mit über 200 Verhandlungstagen als eines der aufwendigsten Wirtschaftsstrafverfahren der Bundesrepublik; Ende 2024 stimmte die Staatsanwaltschaft einer Straffung auf die zehn zentralen Anklagepunkte zu, um das Verfahren zu beschleunigen.

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