Diskussion um Honorarberatung wird weiter befeuert

07.02.2013

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Honorarberatung ist kein Allheilmittel dies ist die Quintessenz einer Stellungnahme des BVK zum Thema.Der Verband wirft die Frage auf, ob die Honorarberatung ein ideologisches Trugbild ist oder nur dem Zweck dient, mehr Schutz für den Verbraucher zu schaffen.

(fw/ck) Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist jedenfalls die Beschränkung auf ein bestimmtes Vergütungssystem, Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis hier, Honorarberatung dort, keine für den Verbraucher befriedigende Lösung. In seiner jetzt veröffentlichten Stellungnahme stellt der BVK klar, dass die Qualität der Beratung für den Kunden messbar und darstellbar sein muss. Sie ist nicht abhängig von einer bestimmten Vergütungsform, sondern muss weitere Kriterien wie finanzielles Verständnis des Kunden / Verbrauchers, den Umgang des Vermittlers mit komplexen Produkten, die Qualifikation des Vermittlers und auch interne Anreizsysteme berücksichtigen. Beide Vergütungsformen - Provision bzw. Courtage, die für die Dienstleistungen Beratung, Abschluss und Betreuung gezahlt werden und das Honorar, das allein für die Beratung fällig wird - haben Vor- und Nachteile. Eine Koexistenz der Vergütungsmodelle ist daher am ehesten geeignet, Fehlanreize bei der Beratung zu verhindern. Der BVK sieht in den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen der Versicherungsvermittlung mit provisionsvergüteten und honorarbasierten Beratungsmöglichkeiten einen ausgewogenen vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen und deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Alle Verbraucher haben eine Wahlfreiheit und profitieren davon. "Die Vergütungsform allein ist kein Garant für eine qualifizierte Beratung", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Auch bei einer Beratung auf Honorarbasis sind Interessenkonflikte, die sich aus der Vergütung ergeben, nicht ausgeschlossen."

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