Erstes Geld für P&R-Anleger

20.05.2021

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Die ca. 54.000 Gläubiger der vier deutschen P&R Containerverwaltungsgesellschaften erhalten eine erste Abschlagszahlung. Bis zur nächsten Zahlung wird noch einige Zeit vergehen.

Im Rahmen ersten Abschlagszahlung erhalten die Anleger insgesamt mehr als 200 Mio. Euro. Sie werden dabei vom Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen schriftlich über die Auszahlungen und deren Höhen bezogen auf ihre individuell festgestellte Forderung informiert. Die Durchführung der ersten Abschlagsverteilung erfolgt für ein Verfahren dieser Größenordnung und Komplexität außergewöhnlich früh. So finden in der Regel in einem Insolvenzverfahren erst dann Ausschüttungen an die Gläubiger statt, wenn die gesamte Masse verwertet ist. Unter bestimmten, engen Voraussetzungen erlaubt die Insolvenzordnung jedoch eine vorzeitige Ausschüttung an die Gläubiger, eine sogenannte „Abschlagsverteilung.“ Um dies im Fall von P&R zu erreichen, mussten zunächst die Verwertung der vorhandenen Container stabilisiert und die Erlöse für die Gläubiger gesichert werden. Zudem war es notwendig, eine rechtssicherere Regelung für die Erlösverteilung zu finden, die zu einer Gleichbehandlung der Gläubiger führt. Coronabedingt konnte diese nur in einem aufwendigen und langwierigen schriftlichen Verfahren erfolgen und nicht wie üblich bei Präsenz-Gläubigerveranstaltungen. Außerdem mussten Daten und Adressen der Gläubiger abgeglichen bzw. aktualisiert werden. In einigen Fällen steht die Rücksendung etwa von Bestätigungen der Bankverbindung noch aus. "Wir wollen natürlich möglichst alle Forderungen von Gläubigern bei den Abschlagsverteilungen berücksichtigen und bitten deshalb in den noch offenen Fällen um eine schnelle Übermittlung der notwendigen Daten, damit wir auch diese zügig abschließen können. Auch ein Abschluss des vorgeschlagenen Vergleichs, der zu einer raschen und unkomplizierten Forderungsfeststellung führt, ist weiterhin möglich", betont Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé. Der Zahllauf für die Abschlagsverteilung beginnt ab dem 20. Mai 2021 und soll auch in den noch offenen Fällen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

In den nächsten Tagen werden Anleger, die bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben haben, nochmals vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Davon sind vor allem Anleger betroffen, die ihr Geld – letztlich „auf Kosten“ der Anleger, die noch heute Gläubiger sind – vor der Insolvenz zurückerhalten haben. So fehlen bei dieser Anlegegruppe noch zahlreiche Hemmungsvereinbarungen, während die Anleger, die heute noch Gläubiger sind, nahezu einhellig die Hemmungsvereinbarungen akzeptiert haben. Diese bereits ab August 2019 vom Insolvenzverwalter verschickte Hemmungsvereinbarung soll vor allem die Verjährung von möglichen Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters hemmen, betrifft aber auch denkbare Ansprüche der Anleger gegen die Gesellschaften.

Die Frage der Anfechtbarkeit wird derzeit durch die Gerichte in repräsentativen Fällen geklärt. Eine solche Klärung ist nicht bis zum 31.12.2021, dem Termin für die gesetzliche Verjährung der Anfechtungsansprüche, möglich. Liegt keine Hemmungsvereinbarung vor, muss und wird der Insolvenzverwalter vor Ablauf der Verjährungsfrist Maßnahmen gegen die Anleger ergreifen (Mahnbescheid, Klageerhebung), um die Gesamtgläubigerinteressen zu wahren. Das ist in den Fällen, in denen eine Hemmungsvereinbarung vorliegt, zunächst nicht notwendig und spart für alle Beteiligten Kosten und Aufwand.

"Abschlagsverteilungen dieser Größenordnung mit insgesamt über 74.000 Einzelzahlungen sind sehr aufwendig und machen nur Sinn, wenn ausreichend Erträge erwirtschaftet worden sind, was nunmehr der Fall ist. Die Abschlagsverteilung setzt zudem voraus, dass die Gläubigerversammlungen der Aufteilung der Erlöse zwischen den vier P&R-Gesellschaften zugestimmt haben. Zudem wurden so viele Forderungsanmeldungen wie möglich bearbeitet, damit möglichst viele Gläubiger an der Abschlagsverteilung teilnehmen können, was ebenfalls, gerade bei Erbfällen, die es leider häufig gibt, sehr zeitaufwendig war. Umso mehr freut es mich deshalb, dass wir jetzt - weniger als drei Jahre nach Eröffnung der Insolvenzverfahren - schon die ersten Abschlagsverteilungen vornehmen können. Die nächste Zahlung kann aller Voraussicht nach dann bis Mitte 2022 geleistet werden", so Michael Jaffé. (ahu)