Finfluencer unter Kontrolle, Bürokratie wächst

18.12.2025

Michael H. Heinz, BVK-Präsident / Foto: © BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) betrachtet das Ergebnis der gestrigen Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie mit Ambivalenz. „Einerseits freut es uns sehr, dass ein drohendes Provisionsverbot endgültig vom Tisch ist und zukünftig Finfluencer beaufsichtigt werden sollen, indem die Finanz- und Versicherungsunternehmen mit ihnen schriftliche Vereinbarungen treffen und deren Aktivitäten auf den sozialen Plattformen kontrollieren müssen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Das heißt, dieser Vertriebskanal wird zukünftig reguliert. Das hatten wir vom BVK im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen und zum Schutz der Verbraucher immer gefordert und sehen uns daher durch das Trilogergebnis vollauf bestätigt. Andererseits haben die EU-Kommission, der EU-Ministerrat und die Vertreter des EU-Parlaments unter dem Leitbild des Verbraucherschutzes viele neue regulatorische Maßnahmen für den Vertrieb von Finanz- und Versicherungsanlagen getroffen, die unsere Arbeit zukünftig noch mehr belasten werden.“

Hier ist eine ganze Palette von Regularien verabredet worden wie:

• Geeignetheitsprüfung von Finanz- und Versicherungsanlagen für Kunden

• Angemessenheit von Preis-Leistung von Produkten („value for money“) und dazugehörige Entwicklung von Benchmarks sowie eine Vergleichbarkeit

• Strengere Regeln für Zuwendungen („inducement“) für Vermittler und an die Beratung

• Anpassung von Produktinformationsblättern („key information document“) für Versicherungsanlageprodukte

„Allein an dieser Aufzählung sieht man, dass unsere Beratungsarbeit nicht einfacher, sondern schwerer, komplizierter und regulierter wird“, betont BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. „Ob das im Sinne des Verbraucherschutzes ist und dem Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie entspricht, die breite Masse stärker an den Potenzialen der Finanzmärkte partizipieren zu lassen, bezweifeln wir sehr. Umso wichtiger ist unsere Präsenz durch ein eigenes BVK-Büro in Brüssel, um dynamisch vor Ort agieren zu können. Das werden wir in 2026 noch intensivieren.“

Die Trilogeinigung ist vorläufig und muss noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten. Der BVK wird die Umsetzung weiterhin begleiten und seine Mitglieder zeitnah informieren. (mho)

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