GDV zum Altersvorsorgereformgesetz

05.12.2025

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Foto: GDV

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt. Er sieht eine grundlegende Überarbeitung der Riester-Rente vor. Der GDV begrüßt, dass nach Jahren der Diskussion nun ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt. Der Entwurf setzt an den richtigen Stellen an und bietet eine solide Grundlage für eine zukunftsfeste Vorsorge. Ziel ist es, den Zugang zu renditestarken und verständlichen Produkten zu erleichtern.

„Das ist die Chance auf eine neue Zusatzrente, die einfach verständlich ist, den Menschen Sicherheit gibt und am Kapitalmarkt wächst“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Entscheidend ist, dass sie bis zum Lebensende trägt – sonst drohen Versorgungslücken und wachsende Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme.“

Der Entwurf erweitert die Entscheidungsmöglichkeiten der Menschen in der Rentenphase. Neben der klassischen lebenslangen Rente sollen künftig auch zeitlich befristete Zahlungen möglich sein, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Das schafft mehr Flexibilität und ermöglicht, auch im Rentenalter stärker von Kapitalmarktchancen zu profitieren. Wenn nicht mehr jeder eingezahlte Euro zu 100 Prozent garantiert werden muss, kann mehr Geld chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden. So werden in geförderten Produkten deutlich höhere Renten möglich als in der bisherigen Riester-Rente.

Diese zusätzlichen Chancen dürfen aber nicht zulasten der Sicherheit im hohen Alter gehen. Wenn Zahlungen bereits mit 85 enden, steht ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge da. Viele Menschen erreichen heute 90 oder 95 Jahre; etwa die Hälfte der heute 66‑jährigen Männer und rund zwei Drittel der Frauen werden 85 Jahre oder älter. Das ist die Kehrseite der neuen Freiheit, die der Entwurf vorsieht. Aus Sicht des GDV darf staatlich geförderte Altersvorsorge niemanden im hohen Alter ungeschützt lassen. Altersvorsorge muss bis zum Ende des Lebens tragen.

Kritisch sieht der GDV auch die Ausgestaltung des Standarddepots ohne Garantien. Für viele Menschen ist eine verlässliche Mindestabsicherung entscheidend, um Vertrauen in die private Altersvorsorge zu fassen. Ein rein chancenorientiertes Produkt kann diesem Sicherheitsbedürfnis nur begrenzt gerecht werden – auch wenn es technisch realisierbar ist. (mho)

Andere ThemenGDV