GDV zur Reform der privaten Altersvorsorge
24.03.2026

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Foto: GDV
SPD und CDU/CSU haben sich heute auf wesentliche Änderungen an der Reform der privaten Altersvorsorge verständigt. Die abschließende Beratung im Bundestag ist bereits für Ende der Woche vorgesehen. Die Reform bringt Verbesserungen für Millionen Sparerinnen und Sparer, setzt aus Sicht der Versicherer jedoch zugleich einen problematischen ordnungspolitischen Impuls: Während höhere Zulagen, einfachere Förderstrukturen und mehr Renditechancen die dritte Säule stärken, soll erstmals ein staatlich organisiertes Standardprodukt eingeführt werden.
„Der Staat sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen. Wenn er zugleich Regeln setzt und als Anbieter auftritt, entsteht ein Zielkonflikt. Ein staatlicher Anbieter in der dritten Säule ist der falsche Ansatz“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Mit der Reform plant die Koalition ein Standarddepot, das von einem öffentlichen Träger angeboten und durch das Bundesfinanzministerium ausgestaltet wird. Damit würde der Staat nicht nur den Rahmen für private Altersvorsorge setzen, sondern zugleich als Marktakteur auftreten.
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft wirft diese Konstruktion grundlegende ordnungspolitische Fragen auf. Der Staat würde in der dritten Säule gleichzeitig Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber sein. Ein solcher Zielkonflikt kann das Vertrauen in die private Vorsorge schwächen und den Wettbewerb verzerren. Ein staatlich organisiertes Standardprodukt kann zudem faktisch zur Referenz im Markt werden – unabhängig davon, ob private Angebote bessere Leistungen bieten.
„Die Reform braucht keinen Staatsfonds, um in der Breite zu wirken. Was zählt, sind einfache, verständliche Produkte und ein Rahmen, der echten Wettbewerb ermöglicht“, so Asmussen.
Gleichzeitig enthält die Reform einige Fortschritte. Die Abkehr von starren Garantievorgaben eröffnet neue Spielräume für chancenorientierte Produkte und ermöglicht langfristig höhere Renditen. Das ist ein entscheidender Faktor für die Altersvorsorge angesichts des demografischen Wandels.
Die geplante Neugestaltung der Förderung erhöht die Transparenz: Eine stärker beitragsbezogene Förderung ersetzt komplexe Einkommensgrenzen und Mindesteigenbeiträge. Die Grundzulage wird deutlich ausgeweitet und setzt klare Anreize zum Sparen. Familien profitieren zusätzlich von einem gezielten Kinderzuschlag, der bereits bei niedrigen Eigenbeiträgen greift. Erstmals werden zudem Selbstständige systematisch in die geförderte private Altersvorsorge einbezogen. (mho)

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