Gute Ansätze, aber Nachbesserungsbedarf

17.12.2025

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Foto: GDV

Die Bundesregierung hat heute das Altersvorsorgereformgesetz, die Eckpunkte zur Frühstart-Rente und die Einsetzung einer neuen Rentenkommission beschlossen. „Die Politik setzt bei der Altersvorsorge stärker auf kapitalgedeckte Elemente – das ist richtig. Viele Länder sind diesen Weg bereits vor über 20 Jahren gegangen. Dieser Ansatz ist eine notwendige Antwort auf den rapiden demografischen Wandel“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Altersvorsorgereformgesetz ist aus Sicht der Versicherer der zentrale Baustein des Gesamtpakets, weil es mehr Flexibilität und eine stärkere Kapitalmarktorientierung ermöglicht und damit bessere Renditechancen eröffnet.

Kunden sollen künftig zwischen drei Garantiestufen – 100, 80 oder 0 Prozent Beitragsgarantie – wählen können. Das schafft zusätzliche Spielräume in der Kapitalanlage und kann die Attraktivität der privaten Altersvorsorge erhöhen. Positiv ist zudem, dass alle Anbieter ein kostengünstiges, verständliches und digital abschließbares Standardprodukt bereitstellen sollen, das den Zugang zur Altersvorsorge erleichtert. Auch in der Rentenphase sollen Produkte mit abgesenkten Garantien möglich sein, ergänzt um eine garantierte Sockelrente, die ein Mindestversorgungsniveau bis ins hohe Alter absichert.

Gleichzeitig sieht der GDV Verbesserungsbedarf. Die starre Begrenzung auf drei Garantiestufen sollte durch einen flexiblen „Schieberegler“ ersetzt werden, mit dem Kundinnen und Kunden ihre individuelle Garantie zwischen 0 und 100 Prozent einstellen und so ihre persönliche Balance zwischen Sicherheit und Renditechancen wählen können. Kritisch bewertet der Verband außerdem die Möglichkeit, beim Anbieterwechsel erneut Abschlusskosten auf bereits angespartes Kapital zu erheben. Aus Sicht des GDV darf ein Wechsel nicht zu doppelten Abschlusskosten führen. Damit das Standardprodukt im digitalen Direktvertrieb tatsächlich funktioniert und gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen, fordert der GDV, die heute für Versicherer gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht zu streichen.

Die Reform der geförderten Vorsorge wird durch die geplante Frühstart-Rente ergänzt. „Mit der Frühstart-Rente wird dort angesetzt, wo Altersvorsorge am wirksamsten ist: bei der Zeit. Wer früh investiert, gibt dem Kapital Jahrzehnte, um zu wachsen. Das ist kein kurzfristiger Effekt, sondern ein Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit und auch zu mehr finanzieller Bildung“, sagt Asmussen. Nach den vorliegenden Plänen sollen Kinder ab sechs Jahren mit einem staatlichen Zuschuss von zehn Euro pro Monat ein erstes kapitalgedecktes Vorsorgepolster aufbauen. Aus Sicht der Versicherer ist entscheidend, dass zusätzliche Einzahlungen möglich sind und das angesparte Kapital später unkompliziert in eine geförderte private Altersvorsorge überführt werden kann.

Gerade für die junge Generation ist entscheidend, dass das Rentensystem langfristig tragfähig bleibt und über Jahrzehnte hinweg Verlässlichkeit bietet. Mit der Einsetzung einer Rentenkommission stellt die Bundesregierung das gesamte Alterssicherungssystem auf den Prüfstand. „Demografie lässt sich nicht wegdiskutieren – sie zwingt zu langfristigen Antworten“, so Asmussen. „Ich bezweifele aber, dass es ein Erkenntnisproblem gibt, beim Thema Altersvorsorge, es fehlt an Mut zur Umsetzung der notwendigen Anpassungen.“ Die Arbeit der Kommission sollte sich daran messen lassen, ob das System für die junge Generation auch in 30 oder 40 Jahren noch trägt und als gerecht empfunden wird. (mho)

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