Hochwertige Kunst als besondere Assetklasse

15.02.2022

Matthias Batz, Gründer und Geschäftsführer von Truffle Art Advisory / Foto: © Truffle Art Advisory

Haltedauer-Effekt erhöht die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnisses

Wirtschaftliche Auswertungen ergeben, dass bei Kunstinvestments im Durchschnitt eine jährliche Rendite von sieben Prozent bei einer durchschnittlichen Haltedauer von elf Jahren realisiert werden kann. Bei den Top 100-Künstlern sind es laut Berechnungen sogar acht Prozent. Ein anderer Wert besagt: Der Index für zeitgenössische Kunst hat laut „Art & Finance Report“ (2019) von Deloitte in den vergangenen 20 Jahren um 10,71 Prozent und in den vergangenen 50 Jahren um 10,85 Prozent – jeweils pro Jahr – zulegen können. Ebenso maximiere der Haltedauer-Effekt die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnisses. Kunstwerke, die mehr als zehn Jahre nach Kauf erst wieder verkauft wurden, hätten eine höhere bereinigte Rendite und bedeutend weniger Wertschwankungen als Kunstkäufe mit kurzfristiger Absicht. Dafür hat der „Art & Finance Report“ mehr als 10.500 Impressionisten, moderne und zeitgenössische Werke analysiert, die zwischen 2014 und 2018 bei Auktionen verkauft wurden.

Experten weisen auf mehrfache Effekte von professionellen Kunstinvestments hin. In der anhaltenden Niedrigzinsphase zeigen sich die Stärken von Kunst als Anlageklasse:

Kunst ist eine sinnstiftende Investition, gewährleistet einen generationsübergreifenden Werterhalt und ist eine globale Währung in einer Zeit, in der das klassische Bar- und Giralgeld unter Beobachtung steht und Gold als typische Alternative ebenfalls politisch reguliert wird. Dazu ist Kunst ein nicht-korrelierter und damit kapitalmarktunabhängiger Sachwert, der hohe Mobilität und eine globale Vermögensstreuung in direkt handelbare Sachwerte ermöglicht. Durch die hohe Exklusivität der Assetklasse Kunst ist die Veräußerung von Gegenständen in der Regel unproblematisch möglich. Das weltweite Vermögen wächst, sodass Vermögende wachsendes Interesse an Kunst und die finanziellen Möglichkeiten des Erwerbs haben.

Kunstportfolio sollte vielmehr mit Bedacht aufgebaut werden

Zugleich bietet Kunst bietet Steuervorteile. Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei, und der Gesetzgeber stellt Kunstgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer frei. Vollständige Steuerfreiheit wird gewährt (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 b) ErbStG), wenn der Steuerpflichtige bereit ist, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen, die Gegenstände sich seit mindestens 20 Jahren in Familienbesitz befinden oder in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach den Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes eingetragen sind.

Das eröffnet für Vermögensverwalter und Finanzberater neue Möglichkeiten. Sie können ihren Mandanten den Zugang zu dieser besonderen Assetklasse vor allem durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Beratungshaus eröffnen, das den internationalen Kunstmarkt kennt, Gegenstände professionell bewerten und Chancen für Käufe und Verkäufe eröffnen kann. Mit dem planlosen Erwerb von willkürlichen Gegenständen ist es nicht getan. Das kann mehr Schaden als Vorteile erbringen. Ein Kunstportfolio sollte vielmehr mit Bedacht und abgestimmt auf die persönlichen Ziele des Vermögensinhabers abgestellt werden. Kunst wird auf diese Weise zum festen Bestandteil der allgemeinen, strategischen Asset Allocation.

Kolumne von Matthias Batz ist Gründer und Geschäftsführer von Truffle Art Advisory, einer auf Art Consulting und Art Asset Management spezialisierten Managementberatung aus Frankfurt am Main.