Honorarberatung: Votum fordert Gründlichkeit vor Schnelligkeit

07.02.2013

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Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. hat in einer Stellungnahme begrüßt, dass sich der Referentenentwurf für ein Honoraranlageberatungsgesetz an der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) orientiert.

(fw/kb) "Diese notwendige Orientierung an der MiFID II führt jedoch auch zu der ersten Kritik an dem Gesetzentwurf", so Geschäftsführer Martin Klein. Die Richtlinie wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 verabschiedet. Dies sollte laut Klein unbedingt abgewartet werden, bevor ein deutsches Honoraranlageberatungsgesetz beschlossen wird. "Hier muss der Grundsatz ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ gelten", so Klein. Ein Zeitgewinn von wenigen Monaten könne nicht das ausschlaggebende Argument sein, um das Risiko einer möglicherweise nicht EU-konformen Gesetzesfassung einzugehen.

Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hat Anfang November den Referentenentwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes veröffentlicht. Damit sollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine honorarbasierte Anlageberatung geschaffen werden.

Der Votum Verband wurde 1995 gegründet und ist die Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen.

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