Jeder fünfte Versicherte nutzte 2025 seine Rechtsschutzversicherung

27.08.2026

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer, GDV / Foto: © GDV

Recht haben ist das Eine, Recht bekommen kann teuer werden. Immer mehr Menschen sichern sich deshalb gegen die Kosten eines Rechtsstreits ab – und machen davon auch Gebrauch. “Insgesamt kamen im Jahr 2025 auf rund 26,2 Millionen Versicherungsverträge 5,1 Millionen Schadenfälle. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, nutzt diese also auch”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). ”Damit sichern die Rechtsschutzversicherer den Zugang zum Recht und sorgen dafür, dass nicht die Angst vor hohen Kosten darüber entscheidet, ob jemand seine Rechte wahrnimmt.”

Die Entwicklung zeigt sich über einen längeren Zeitraum. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl der Verträge um 20 Prozent (2015: 21,8 Millionen Verträge) gestiegen. Die Zahl der Leistungsfälle legte im selben Zeitraum sogar um 28 Prozent zu (2015: 4 Millionen Leistungsfälle). Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. 2025 beliefen sich die Leistungsaufwände der Rechtsschutzversicherer insgesamt 4,1 Milliarden Euro. Bezahlt wurden davon insbesondere Anwältinnen und Anwälte.

Ob bei einer Eigenbedarfskündigung, einer Kündigung im Job oder Problemen beim Flug in den Sommerurlaub: Ein Rechtsstreit kann schnell ins Geld gehen. Wer das Verfahren verliert, muss nicht nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, sondern auch die der Gegenseite. Die Rechtsschutzversicherung sichert dieses Kostenrisiko ab. Übernommen werden nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sondern unter anderem auch Kosten für Sachverständige. Absichern lassen sich unterschiedliche Rechtsbereiche wie Miet-, Verkehrs- oder Arbeitsrecht. Auch wenn ein Verfahren wenig Aussicht auf Erfolg hat, schließt dass die Kostenübernahme nicht automatisch aus. Weniger als 0,3 Prozent der Deckungsanfragen wurden 2025 aufgrund fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt. (mho)

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