Jung, DMS & Cie.: Rahmenabkommen mit BDO

07.02.2013

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Nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) müssen sich Finanzanlagenvermittler künftig jährlich von einem Wirtschaftsprüfer die Einhaltung ihrer Verpflichtungen testieren lassen. Der Maklerpool Jung, DMS & Cie. (JDC), Grünwald bei München, hat hierfür mit dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO ein Rahmenabkommen geschlossen. Dies teilte JDC in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Das Abkommen umfasst ein IT-gestütztes Prüfungsvorgehen mit automatisierten Prüfungsprogrammen, Checklisten und Dokumentationsstandards. Nach der elektronischen Zurverfügungstellung der in einem Anforderungskatalog beschriebenen Informationen und Daten führt BDO die Prüfung selbständig durch. "Unsere angeschlossenen Poolpartner können sicher sein, dass durch das mit BDO geschlossene Abkommen die Prüfung entsprechend der aktuellen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften durchgeführt wird und die Erlaubnisbehörde über die durchgeführte Prüfung aussagekräftige Prüfungsberichte von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit anerkanntem Renommee erhält", sagte JDC-Vorstand John-Enrik Schröder.

JDC ist ein Verbund aus über 14.500 freien Finanzdienstleistern in Deutschland sowie über 4.000 Vermittlern in Österreich und Osteuropa.

www.jungdms.de