Jung, DMS & Cie. startet neuen Service
07.02.2013

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Ein § 34f-konformer Beratungsprozess steht ab 18.12.2012 im Beraterportal „World of Finance“ des Maklerpools Jung, DMS & Cie. Bei fachgerechtem Einsatz können damit die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, bestätigt der mit der Sache befasste Rechtsanwalt Dr. Waigel. Egal, ob Anlagevermittlung oder Anlageberatung – der Berater erhält umfassende und rechtssichere Unterstützung.
(fw/db) Die Jung, DMS & Cie. AG meldet einen neuen Service für die umfassende, fundierte und rechtskonforme Umsetzung von Prozessen zur Beratung und Dokumentation sowie bei der Umsetzung von neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Vermittlungsunternehmer.
"Unser elektronischer Dokumentationsprozesses unterstreicht die Vorteile einer ganzheitlichen Systemlösung: Der Berater beginnt mit der Profilierung des Kunden, erstellt ein darauf abgestimmtes Angebot samt Protokoll und erhält die notwendigen Produktinformationen aus den Datenbanken zu offenen und geschlossenen Fonds", erläutert John-Enrik Schröder, Vorstand bei Jung, DMS & Cie.
Bei der neuen Lösung profitieren Berater und Vermittler von der langjährigen Erfahrung von Jung, DMS & Cie. mit ihrem Haftungsdach. Der neue Beratungs- und Dokumentationsprozess wurde gemeinsam mit dem Münchner IT-Spezialisten fundsaccess AG entwickelt. Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel von der Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen bestätigt, dass mit dem Tool die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können, wenn es fachgerecht eingesetzt wird.
So können die vollelektronisch erzeugten Dokumentationen "Kundenprofil" und "Anlageberatungsprotokoll" nicht nur die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach WpHG, WpDVerOV und MaComp erfüllen, sondern auch die Anforderungen der Verordnung für Finanzanlagenvermittlung, in der die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die zukünftigen § 34f-Vermittler definiert sind. Das neue "Anlagevermittlungsprotokoll" wurde auch geprüft, dessen Verwendung zwar nicht aufsichtsrechtlich erforderlich, sehr wohl zivilrechtlich zu empfehlen ist.
Der Dokumentationsprozess beginnt mit der Risikoprofilierung des Kunden. Pflichtfeldkontrollen und Plausibilitätsprüfungen gewährleisten die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit der elektronischen Fragebögen. Im Ergebnis wird der Kunde vom System automatisch in die zu ihm passende Risikoklasse eingestuft.
Innerhalb der Protokollierung kann der Nutzer zwischen der Erstellung eines Anlagevermittlungs- oder Anlageberatungsprotokolls wählen. Wählt er "Anlagevermittlung", beschränkt sich die Software auf die Prüfung der Angemessenheit. Entscheidet sich der Vertriebsprofi für "Anlageberatung", prüft die Applikation die Geeignetheit der gewählten Finanzinstrumente im Hinblick auf die finanzielle Tragfähigkeit, die Anlageziele des Kunden sowie seine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen.
Das infolge der Systemintegration geschlossener Fonds einheitliche Protokoll zu Wertpapieren und/oder geschlossenen Fonds, die zu den empfohlenen Finanzinstrumenten gehörenden Produktunterlagen (KIIDs, VIBs und sonstige Unterlagen) sowie Depoteröffnungsunterlagen und Orderformulare vervollständigen die jeweilige Dokumentenmappe zum Gesprächstermin. Die automatisch erzeugten Dokumentenmappen werden mit einem Zeitstempel versehen und anschließend unveränderbar in den beiden Systemen gespeichert. Der Abruf aller historischen Dokumente erfolgt über das Dokumentenarchiv. Nicht zuletzt dieser Umstand stellt einen maßgeblichen Kostensenkungsfaktor bei den zukünftigen Prüfungen des Gewerbetreibenden durch einen Wirtschaftsprüfer dar.
Um der vom Gesetzgeber geforderten Offenlegung von Zuwendungen gerecht zu werden und um individuelle Berechnungen zur vermeiden, steht eine Funktion für die automatische Zuwendungsberechnung zur Verfügung.

Nähe schlägt Reichweite







