Kein Selbstläufer

28.08.2020

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Wegen Corona andere Sorgen

Andersch sagt: „In Anbetracht der seit Jahren bestehenden Kapitalmarktsituation würden wir gerne unseren Kunden einen ausgewogenen und attraktiven Mix aus Garantien und chancenorientierten Bestandteilen anbieten.“ Um die bAV weiterhin attraktiv gestalten zu können und gleichzeitig den Wünschen der Versorgungsberechtigten Rechnung zu tragen, wäre eine gesetzliche Flexibilisierung der Beitragsgarantien im Betriebsrentengesetz sehr wünschenswert. Laut Vatter stellen die Corona-Krise und ihre dramatischen Auswirkungen auf bestimmte Wirtschaftszweige und die Lebenssituation vieler Menschen aktuell die bAV vor große Herausforderungen. Dass viele Betriebe und ihre Beschäftigten zurzeit andere Sorgen umtrieben, als ihre betriebliche Altersversorgung auszuweiten – darüber müsse man nicht sprechen. Dies werde wohl auch noch eine Weile so bleiben. Dennoch ist und bleibe die bAV für die SIGNAL IDUNA ein zentrales Zukunftsthema. Sie biete Wachstumspotenziale, die in der Lebensversicherung sonst nicht in diesem Maße zu finden seien. „Die betriebliche Altersversorgung hat einen sehr hohen Stellenwert bei den Arbeitnehmern, aber auch bei den Arbeitgebern“, sagt der Manager. Dennoch seien insbesondere bei den KMU – der Kernzielgruppe des Unternehmens – noch lange nicht alle Potenziale ausgeschöpft. Vatter: „Unsere Aufgabe ist, Arbeitnehmer noch mehr als bisher in der Breite für das Thema bAV zu mobilisieren. Von der Politik wünschen wir uns weitere Impulse, die die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver und weniger komplex machen.“ Die Einführung der Geringverdienerförderung sei ein erstes wichtiges Signal gewesen, um Arbeitgeber zu einem nötigen Ausbau der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zu motivieren. Hier zeigten sich auch erste Erfolge – insbesondere im Tarifvertragsgeschäft. So sei beispielsweise Ende letzten Jahres im Hotel- und Gaststättengewerbe der erste neue Tarifvertrag abgeschlossen worden, der insbesondere auch das Thema der Geringverdienerförderung berücksichtige. Für einen weiteren Ausbau seien allerdings eine Erhöhung der Fördergrenzen und eine dynamische Regelung wünschenswert. Klare Vorstellungen hat auch Niebuhr: „Der rechtliche Rahmen sollte zeitgemäße Versicherungs-/Versorgungslösungen erlauben, um Arbeitgebern eine verwaltungsarme und haftungsfreie Durchführung zu ermöglichen.“ Außerdem könnte eine Harmonisierung der aktuell noch sehr unterschiedlichen Regelungen zu Informationspflichten oder im Steuer- und Sozialversicherungsrecht die Komplexität verringern und durch Einsatz digitaler Prozesse die bAV für Mitarbeiter einfacher verständlich, flexibel und noch attraktiver gemacht werden. (hdm)