Konsens herstellen und User-Daten gewinnbringend einsetzen

22.02.2022

Dr. Michael Giese und Alexander Sieverts Gründer und Geschäftsführer des Münchner Technologieunternehmens itsmydata / Foto: © itsmydata

Daten gelten nicht umsonst als die Währung des 21. Jahrhunderts und das neue Gold. Die Datenhoheit soll neben dem Datenmissbrauch durch Dritte vor allem die persönliche Freiheit und Unabhängigkeit und die faire Einsetzbarkeit der Daten erhöhen. Finanz- und Versicherungsunternehmen können über die transparente Nutzung von Daten individuell passende Mehrwerte schaffen.

Der Datenschutz geht in der heutigen datenbasierten Wissensgesellschaft und Internetökonomie über alles. Verstöße gegen den Datenschutz werden regelmäßig verfolgt und erheblich sanktioniert. Das ist auch in der Finanz- und Versicherungsindustrie an der Tagesordnung. Ein aktuelles Beispiel: Das Landgericht München I hat in einem Urteil dem Kunden eines Finanzdienstleisters Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zugesprochen (Urteil vom 9. Dezember 2021, Az.: 31 O 16606/20). Grund dafür war, dass bei einem Cyberangriff auf den Dienstleister des Finanzdienstleisters Angreifer Daten des Kunden des Finanzdienstleisters erbeutet hatten. Der Finanzdienstleister hatte zwar die Geschäftsbeziehung mit dem betroffenen Unternehmen beendet, es aber versäumt, die Zugangsdaten zu ändern beziehungsweise die Löschung zu veranlassen. Und wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde schon 2019 die Onlinebank N26 zu 50.000 Euro Bußgeld verurteilt. Das betraf die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten ehemaliger Kundinnen und Kunden durch eine Bank.

Das bedeutet (nicht nur) für Finanz- und Versicherungsunternehmen: Sie müssen großen Wert auf den sicheren Umgang mit den Daten ihrer Kundinnen und Kunden legen. Ein schludriger oder leichtfertiger Umgang kann böse rechtliche Konsequenzen haben, vom Reputations- und Vertrauensverlust bei den Kundinnen und Kunden ganz zu schweigen.

Daten bedeuten immer auch Markt- und Marketingmacht

Dabei sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur die eine Seite der Diskussion. Diese gilt es schlicht einzuhalten. Anders sieht es beim Konzept der Datenhoheit aus. Das bezeichnet die Verfügungsberechtigung des Einzelnen über persönliche oder selbst generierte Daten. Dieser Aspekt geht weit über den klassischen Datenschutz hinaus, wird aber in der Diskussion oftmals in einem Atemzug genannt. Dabei sind die Datenhoheit und die daraus resultierenden Möglichkeiten eine wesentliche strategische Komponente für Finanz- und Versicherungsunternehmen.

Daten gelten nicht umsonst als die Währung des 21. Jahrhunderts und das neue Gold, mit steigender Tendenz: Die weltweite Datenmenge soll von rund 33 Zettabyte im Jahr 2018 auf 175 ZB im Jahr 2025 steigen – also jedes Jahr um circa 27 Prozent, meldet der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft. Ein Zettabyte ist eine Zahl mit 21 Nullen (eine Trilliarde Bytes). Im Zeitalter der Internet-basierten Digitalökonomie und Informationsgesellschaft bedeutet Daten immer auch Markt- und Marketingmacht. Datenhoheit bedeutet für den Einzelnen und jede Organisation also, selbst zu entscheiden, wer wann und wo welche Daten finden, verwenden und weitergeben darf. Das soll den Datenmissbrauch durch Dritte einschränken und die persönliche Freiheit und Unabhängigkeit erhöhen.

Immer mehr Expertinnen und Experten betrachten Datenhoheit als zentrales Gut des 21. Jahrhunderts für eine freiheitliche, selbstbestimmte Gesellschaft. Eine neue Studie „Digitale Souveränität“ des ZEW Mannheim im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt auch: Die Stärkung der digitalen Souveränität und der Datenhoheit von Unternehmen sind zentral für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Und: Der Verbesserung der digitalen Souveränität für die deutsche Wirtschaft messen rund 70 Prozent der Unternehmen langfristig eine hohe Bedeutung bei. Die Datenhoheit, also Herr über die eigenen Daten zu sein, ist ihnen dabei besonders wichtig, heißt es mit Bezug zur Studie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

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