Luft nach oben

17.04.2019

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Michael Stille erwähnt aber, dass diese Art der Lebensversicherung nach wie vor weit verbreitet ist und es somit mehr Nutznießer eines Todesfallschutzes gibt als Besitzer von Risikolebenpolicen. Daneben spielt aber auch Unwissenheit über das Risiko eine entscheidende Rolle. „Viele Familien sind sich der drohenden finanziellen Belastung gar nicht bewusst, wenn der Hauptverdiener plötzlich stirbt. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass der Staat schon einspringt“, erklärt Dr. Ulrich Gauß. Diese Unwissenheit könnte auch damit zusammenhängen, dass das Thema auch gerne verdrängt wird. „Sicher gibt es dann noch viele Menschen, die auf eine Risikolebensversicherung verzichten, weil sie sich mit dem unangenehmen Thema des eigenen Todes nicht so gerne beschäftigen möchten“, so Dietmar Bläsing. „Viele Menschen blenden diese Problematik aus. Daher sollten Vermittler sie in jedem Beratungsgespräch darauf hinweisen“, ergänzt Bernhard Rapp. Gerade die Aspekte der Unwissenheit und der Verdrängung erfordern von vielen Marktakteuren Anstrengungen, damit eine höhere Durchdringungsquote in der Risikolebensversicherung erreicht werden kann. Während für Dietmar Bläsing und Bernhard Rapp hier vor allem die Vermittler gefragt sind, sieht Dr. Helmut Hofmeier zudem noch die Versicherer in der Pflicht. Für Michael Stille sind hier zusätzlich noch Verbraucherschützer und Politik gefordert, Aufklärungsarbeit zu leisten, um die Durchdringungsquote bei der Risikolebensversicherung zu erhöhen. Martin Gräfer erachtet es als besonders wichtig, dass der Vermittler im Beratungsgespräch dem Hinterbliebenenschutz den gleichen Stellenwert einräumt wie anderen wichtigen Themen. „Wir empfehlen konsequent die Trennung von Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz – diese Themen gehören zu den wichtigsten Feldern einer ganzheitlichen Beratung. Dabei sollten drei Themen im Mittelpunkt stehen: 1. Einkommensvorsorge, 2. Hinterbliebenenschutz und 3. Alters-vorsorge“. Bei der Vermittlung von Risikolebensversicherungen setzt Dr. Gauß große Hoffnungen auf die kürzlich veröffentlicht DIN-Norm. „Wir setzen in der Beratung auf eine bedarfsorientierte Analyse der persönlichen Risikosituation. Wir nutzen dafür die standardisierte Finanzanalyse nach DIN 77230. Damit erhalten unsere Kunden ein neutrales und individuelles Bild ihrer Absicherung und möglicher Lücken – also z. B. auch Transparenz über eine fehlende Hinterbliebenen-vorsorge.“ (ahu)