Maklerpool mit neuem Service

07.02.2013

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Der Maklerpool Jung, DMS & Cie. startet den Geschäftsmodell-Check für Vermittlungs-Unternehmer, etabliert eine Bestandsbörse und ein Partnernetzwerk im Rahmen eines GewO-Gesamtpakets für alle 34f GewO-Vermittler.

(fw/db) Der Maklerpool Jung, DMS & Cie (JDC) meldet zur Einführung der Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO in 2013 die Erstellung eines neuen umfassenden Gesamtpaket für Poolpartner als passende Lösung.

"Mit Einführung des § 34f GewO kommen auf unsere Berater zahlreiche Herausforderungen zu. Ich freue mich daher, dass wir mit dem § 34f GewO-Gesamtpaket die notwendigen Lösungen und Antworten liefern können. Gerade der JDC Geschäftsmodell-Check, die JDC Bestandsbörse und das JDC Partnernetzwerk geben unseren Partnern die Möglichkeit, ihren langfristigen Geschäftserfolg zu sichern", erläutert John-Enrik Schröder, Vorstand bei Jung, DMS & Cie. das neue Servicepaket.

Im Rahmen des "JDC Geschäftsmodell-Checks" haben Poolpartner von Jung, DMS & Cie. seit Oktober 2012 die Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen. Beratern, die sich nicht mehr für die neuen Anforderungen nach § 34f qualifizieren wollen oder können, bietet der Maklerpool als Lösung, sich auf der "JDC Bestandsbörse" registrieren zu lassen, um so eine Übergabe- oder Nachfolgeregelung für ihren Kundenstamm zu organisieren. Selbstverständlich bietet sich hier auf der Gegenseite die Chance, durch Bestandszukäufe zu wachsen und das Geschäft auszubauen.

Eine Alternative zur möglichen kompletten Geschäftsaufgabe bietet Jung, DMS & Cie. mit dem "JDC Partnernetzwerk". Die Idee ist hierbei, Berater mit Investmentfondsbeständen ohne § 34f-Zulassung in ein Netzwerk zu integrieren, in dem deren Kunden künftig durch einen 34f-Vermittler beraten werden. Damit können bisherige Berater mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO auch weiterhin Provisionen aus dem Neugeschäft im Bereich Investmentfonds generieren.

Zusatzservice von Weiterbildung bis Prüfbericht

Neben dem JDC Geschäftsmodell-Check umfasst dieses eine breit angelegte Schulung- und Ausbildungskampagne rund um den § 34f GewO, einen Online-Qualifikations-Check, modulare Vorbereitungs- und Schulungspakete für die nötige Sachkundeprüfung über die JDC Akademie in Kooperation mit dem Bildungspartner Going Public! Finanzakademie AG, ein ausgefeiltes VSH-Deckungskonzept, einen neuen rechtskonformen und vollelektronischen Beratungs- und Dokumentationsprozess im Beraterprotal "World of Finance" und ein Prüfbericht-Rahmenabkommen.

Die Neuregelungen des § 34f GewO ab 2013

Ab 1. Januar 2013 tritt die Finanzanlagenvermittlerverordnung in Kraft und erhöht die Anforderungen an gewerbliche Vermittler erheblich. Berater, die bisher Investmentfonds und Beteiligungen im Rahmen des §34c GewO vermittelt haben, müssen vom 1. Januar 2013 bis zum 30.6.2013 die Erlaubnis nach §34f GewO beantragen. Für die Erlaubniserteilung nach § 34f GewO gelten zukünftig gesonderte Zulassungsregelungen wie der Nachweis der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse, Sachkunde oder der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Auch fordert der § 34f GewO-konforme Beratung, spezielle Informations- und Dokumentationspflichten, die Offenlegung von Provisionen oder die fortlaufende Erstellung eines Prüfberichts (Wirtschaftsprüfer-Testat).