Mehr Geld in Minijobs ab 2013

07.02.2013

Die Grenzen für Minijobber sollen 2013 angepasst werden, das sieht ein aktueller Gesetzentwurf vor. Die Einführung einer neuen Gruppe in der Rentenversicherungspflicht ist geplant. Kritik kommt von den Gewerkschaften.

(fw/db) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gingen im Juni 2012 rund 7,37 Millionen Deutsche einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach. Zum 1. Januar 2013 soll nun die Grenze für Geringfügigkeit bei den sogenannten Minijobber um 50 Euro im Monat von 400 auf 450 EUR erhöht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP vor. Im November entscheidet der Bundestag, ab 2013 soll das Gesetz gelten.

Für Minijobs gelten einige besondere Vergünstigungen. Die Arbeitnehmer bezahlen bisher dafür keine Sozialabgaben. Stattdessen entrichten Arbeitgeber pauschal 30 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern. Neue Verdienstgrenzen sind auch für gering besteuerte Minijobs (400 bis 800 Euro) in der Diskussion. Hier soll die Schwelle auf 850 Euro angehoben, ist von Sozialversicherungsexperten zu erfahren.

Mit der Gesetzesvorlage werde erstmals seit zehn Jahren ein Inflationsausgleich für die Minijobber geschaffen, erklärte die FDP. Die Einkommensgrenze, bis zu der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei verdienen dürfen, liegt bisher bei 400 EUR und wurde seit der Minijob-Reform der rot-grünen Regierung im Jahr 2003 nicht mehr angepasst.

Darüber hinaus sieht der Entwurf die Einführung einer Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung vor. Für die Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie für die Differenz zwischen dem Arbeitgeberbeitrag für Minijobs von derzeit 15 Prozent und dem 2013 geltenden Renten-Beitragssatz von voraussichtlich 19 Prozent selbst aufkommen müssen. Minijobber sollen sich jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.

"Durch diese Regelung werde das Bewusstsein der geringfügig Beschäftigten für ihre Alterssicherung gestärkt", meint FDP-Sozialexperte Heinrich L. Kolb.

Auf wenig Gegenliebe stößt der Gesetzentwurf beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Gewerkschaften werfen der Bundesregierung vor, den Niedriglohnsektor durch die Neuregelungen noch weiter auszubauen.

"Der Minijob sei ‚kein Sprungbrett für gute Arbeit‘, sondern führe vor allem für viele Frauen in die Altersarmut", meint DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Darüber hinaus verdiene ein geringfügig Beschäftigte durchschnittlich nur 260 Euro. Daran werde auch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 EUR nichts ändern. Es sei vielmehr nötig weiter, diese ‚Kleinstarbeitsverhältnisse‘ in den regulären Arbeitsmarkt zu überführen", meint Buntenbach.

Minijobs spielen im Vertrieb, nach Auskunft des Arbeitgeberverbandes der Versicherungswirtschaft (AGV), eine Rolle als Job zum Einstieg. Nur ein halbes Prozent aller Beschäftigten bleiben dauerhaft Minijobbe.

In vielen Vermittlungsunternehmen arbeiten Minijobber zunächst als Aushilfen. Dort wird dieses "Schnuppern in die Praxis" zumeist zur echten Chance für einen Neustart im wichtigen Berufsfeld der Vorsorge-, Finanzierungs-und Finanzanlagespezialisten. Die weit über eine viertel Million Beschäftigten und deren Arbeitgeber werden von Politik und Verbraucherschutz gerne kritisiert, aber als insgesamt wichtiger Arbeitgeber kaum gewürdigt.

Arbeitgeberverbandes der Versicherungswirtschaft (AGV)

Bundesagentur für Arbeit