Mehraufwand durch Meldepflichten meiden

07.02.2013

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Das Außenwirtschaftsrecht soll vereinfacht und übersichtlicher gestaltet werden. Das ist nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) ein richtiger Schritt. Diese Vereinfachung werde leider nicht zum Anlass genommen, die Anzahl der Meldewege für Versicherer und die Notwendigkeit der zahlreichen Meldepflichten zu überprüfen und zu reduzieren, beklagt der GDV.

(fw/db) Für Versicherer bestehen bereits umfassendste Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Versicherungsunternehmen beaufsichtigt. Darüber hinaus gibt es eine Meldepflicht im Außenwirtschaftsrecht an die Bundesbank, den Kapital- und Zahlungsverkehr betreffend.

Zusätzlich dazu wird nun im neuen Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ausdrücklich geregelt, dass ausschließlich das Bundesfinanzministerium für den Bereich Dienstleistungsverkehr im Versicherungswesen zuständig sein soll.

Soweit diesen Bereich betreffende Meldepflichten nicht unmittelbar gegenüber der BaFin bestehen, führt dies zu einem weiteren Mehraufwand für Versicherer. Diese zusätzliche Meldepflicht widerspräche auch der üblichen Vorgehensweise eines einheitlichen Berichtsweges im Bereich der amtlichen Statistik.

Meldepflichten sind zu umfangreich

Kritisch wird weiterhin der unveränderte Umfang der Meldepflichten gesehen. Der BaFin werden bereits alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Versicherer im Rahmen von Solvency II und der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BersVersV) gemeldet. Sämtliche Zahlungsvorgänge mit Auslandsbezug werden über Banken abgewickelt, welche wiederum meldepflichtig sind. Deshalb stellt sich weiterhin die Frage nach dem Sinn und Zweck, warum Versicherer den Geldtransfer zusätzlich melden sollen.

Bereits durch Solvency II entstehen erhebliche Belastungen hinsichtlich der sehr umfangreichen und detaillierten Melde- und Berichtspflichten. Über Solvency II hinausgehende Meldepflichten stellen eine zusätzliche, in Anbetracht des bereits sehr hohen Verwaltungsaufwands unverhältnismäßige Belastung dar, kritisiert der Branchenverband der deutschen Assekuranz.

Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV)

Den Internet-Download der GDV Stellungnahme zum Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts finden interessierte Finanzwelt-Leser hier