Neue Registernummer für Vermittler
07.02.2013

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Laut AfW bekommen alle Vermittler, die eine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen gemäß §34f GewO beantragen haben, gleichzeitig eine eigenständige, neue Registernummer zugeteilt. Diese Information bekam der AfW auf Nachfrage vom Deutschen Industrie und Handelskammer-Tag mitgeteilt.
(fw/ck) AfW-Vorstand Frank Rottenbacher erläutert die Auswirkungen der gerade verabschiedeten Regulierung der Kapitalanlagevermittlung: "Wer Versicherungen und Vermögensanlagen vermittelt, muss ab 2013 also zwei verschiedene Registernummern angeben. Wer neue Geschäftsunterlagen drucken muss, sollte versuchen, bis zur Erlaubniserteilung des 34f zu warten." Der AfW bedauert, dass von der Politik keine Lösung gefunden wurde, alle Vermittlertätigkeiten unter einer Registernummer zusammenzufassen, da es bei den Vermittlern zu zusätzlichen Kosten und Bürokratieaufwand führen wird.

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