Neuer BVK-Gehaltstarif für Vermittler
30.07.2025

Andreas Vollmer. Foto: BVK
Der neue Gehaltstarifvertrag für Versicherungsvermittler ist mit Wirkung zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Damit profitieren die Mitgliedsbetriebe des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) von klaren, attraktiven Gehaltssteigerungen und angepasster Ausbildungsvergütung. Nach intensiven Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di wurden sozialpartnerschaftliche und wirtschaftlich tragbare Lösungen erzielt.
Der neue Vertrag bringt eine zweistufige Gehaltserhöhung: Rückwirkend zum 1. Juli 2025 steigen die Einkommen um 8,5 Prozent, gefolgt von weiteren 2,0 Prozent ab Juli 2026. Die Laufzeit des Vertrags endet am 30. Juni 2027.
„Mit den Unterschriften des BVK und ver.di ist nun der Vertrag ganz offiziell geschlossen“, sagt der dafür im Präsidium des BVK zuständige BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Mit dieser Einigung schaffen wir nach langen Verhandlungen Planungssicherheit für Vermittlerbetriebe des BVK und ihre Beschäftigten. Die durchschnittliche jährliche Steigerung seit 2020 liegt bei rund 1,4 Prozent. Das ist ein tragbares Maß für die BVK-Vermittlerbetriebe. Und Unternehmen, die in den vergangenen Jahren eigenständig Gehälter erhöht haben, profitieren ebenfalls: Bereits gezahlte Erhöhungen werden auf die tarifliche Anpassung angerechnet. Liegt die unternehmensinterne Steigerung seit 2020 über 8,5 Prozent, entfällt eine weitere Erhöhung. Das ist für unsere Mitgliedsunternehmen ein weiterer Vorteil.“
Auch die Ausbildungsvergütungen wurden angepasst: Sie betragen künftig 970 Euro im ersten, 1.030 Euro im zweiten und 1.100 Euro im dritten Ausbildungsjahr. „Damit liegen die Ausbildungsvergütungen zwar deutlich über dem Durchschnitt anderer Branchen“, erklärt BVK-Vizepräsident Vollmer. „Ein entscheidender Faktor dafür ist der zunehmende Nachwuchsmangel. Denn gerade an zentralen Versicherungsstandorten gelingt es Vermittlerbetrieben schwer, qualifizierte Auszubildende zu gewinnen. Mit der ausgehandelten Ausbildungsvergütung haben BVK-Vermittlerbetriebe nun einen Wettbewerbsvorteil.“
Nach der Sommerpause wird der BVK zusammen mit ver.di über eine Anpassung des bereits seit 1999 gültigen Manteltarifvertrages verhandeln. „Wir rechnen mit einem baldigen und konstruktiven Neuabschluss auf Augenhöhe“, sagt BVK-Vizepräsident Vollmer. „Es sind nur noch wenige Punkte offen, die wir zügig verhandeln werden. Damit werden wir auch hier für die BVK-Vermittlerbetriebe verlässliche und rechtsichere Vereinbarungen schaffen.“
BVK-Mitglieder können die tariflichen Bestimmungen exklusiv im internen Mitgliederbereich unter www.bvk.de runterladen. (mho)

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