PKV auf Zukunftskurs

05.01.2022

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Während der vielzähligen Lockdowns in der Pandemie haben Sonderregelung für Telemedizin Behandlungen erleichtert. Auch in der Psychotherapie wurde die Versorgung von Patienten und Patientinnen per Videosprechstunde gesichert. Seit dem 01. Januar können Privatversicherte diese Versorgung dauerhaft nutzen.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und in Abstimmung mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Telemedizin vereinbart. Therapeuten können Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails jetzt ohne jegliche Abschläge wie eine persönliche, unmittelbare Behandlung abrechnen. Als Basis gilt dabei die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (GOP).

Der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther, erklärt: „Mit diesen Empfehlungen etablieren wir die Telemedizin in der Psychotherapie für Privatversicherte und treiben die Entwicklung der Digitalisierung weiter voran. Die Möglichkeiten der Telemedizin, die jetzt immer stärker gefragt sind, belegen einmal mehr die Rolle der PKV als Türöffner für Innovationen. Schon vor Jahren gehörte die PKV zu den Unterstützern der ersten Stunde. Dadurch konnte die Telemedizin in Deutschland Fuß fassen und Strukturen aufbauen, die jetzt auch den gesetzlich Versicherten zu Gute kommen.“

Er ergänzt: „Seit Ausbruch der Corona-Krise hat die Private Krankenversicherung überdies die Arzt- und Psychotherapiepraxen mit mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzlich unterstützt, um die Versorgung der Patienten in Zeiten der Pandemie zu sichern. Die PKV leistet hier einen stark überproportionalen Anteil, damit die ambulante Versorgung gewährleistet werden kann.“ (lb)