PKV: Neue Versicherungspflichtgrenze 2026
10.09.2025

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Nach dem Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung steigt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2026 deutlich, wie der PKV-Verband mitteilt. Das hat Folgen für Beschäftigte, die in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, aber auch für bereits heute Privatversicherte.
Arbeitnehmer können 2026 erst ab einem Jahresgehalt von 77.400 Euro frei zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV wählen. 2025 liegt die Grenze noch bei 73.800 Euro. Ob Beschäftigte mit ihrem Einkommen über dieser Versicherungspflichtgrenze liegen, ist abhängig vom Jahresarbeitsentgelt. Dazu zählen neben dem Grundgehalt auch feste, vertraglich zugesicherte Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Variable Bestandteile wie Provisionen werden berücksichtigt, wenn sie regelmäßig und verlässlich anfallen.
Wer ein Arbeitsverhältnis neu aufnimmt und vorausschauend für die nächsten 12 Monate über der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei. Dabei ist auch die ab 1. Januar geltende Versicherungspflichtgrenze zu beachten. Wer in diesem Jahr durch eine Gehaltserhöhung erstmals über der Versicherungspflichtgrenze liegt, wird zum 1. Januar versicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Gehalt auch über der dann geltenden Grenze von 77.400 Euro liegt. (mho)

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