Reform privater Altersvorsorge: Positive Ansätze und kritische Punkte
08.12.2025

Michael H. Heinz, BVK-Präsident / Foto: © BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass endlich Bewegung in die Reform der privaten Altersvorsorge mit dem vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Referentenentwurf kommt. So sollen Vorsorgesparer u. a. beitragsproportional gefördert werden, wobei der Staat 30 Cent bis zu einem Eigenbeitrag von 1.200 Euro dazu gibt, und bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.800 Euro weitere 20 Cent. So können Vorsorgesparer mit maximal 480 Euro pro Jahr gefördert werden. Pro Kind können weitere 300 Euro Förderbeitrag im Jahr ausgezahlt werden.
Förderberechtigt sollen Garantieprodukte und Altersvorsorgedepots ohne Garantien sein, die eine kapitalmarktbasierte Vorsorge mit ETFs, Fonds und Anleihen ermöglichen und bei der die Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Die konventionellen Produkte müssen nicht mehr eine hundertprozentige Auszahlung garantieren, es reichen auch Auszahlungsgarantien von 80 Prozent.
„Auf den ersten Blick kann sich die staatliche Förderung sehen lassen, die immerhin ohne die Kinderzulagen bis zu 27 Prozent betragen kann“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Kritisch sehen wir aber, dass der Gesetzgeber kapitalmarktorientierte ETFs präferiert, wo doch gerade die Versicherungswirtschaft das Langlebigkeitsrisiko absichert. Dass bei einem Ende der Auszahlungen bereits mit 85 Jahren ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge verbleibt, ist daher wenig zielführend.“
Für die bestehenden rund 15 Millionen Riester-Renten gibt der Staat eine Bestandsgarantie mit der bisherigen Förderung von jährlich 175 Euro und einer maximalen Kinderzulage von 300 Euro, ebenso wie die nicht mehr vorgesehene einkommensabhängige Förderung. Doch der Referentenentwurf beinhaltet für Versicherungskaufleute auch weitere kritische Punkte. Dazu zählen die Einführung eines Standardprodukts – womöglich sogar ohne Beratung – mit einem Kostendeckel von maximal 1,5 Prozent.
„Auch sollen die Abschlusskosten auf die gesamte Vertragszeit verteilt werden“, so BVK-Präsident Heinz, „obwohl wir den größten Aufwand beim Vertragsabschluss haben. Das würde also dazu führen, dass wir für unsere Beratungsleistungen erst nach Dekaden vergütet werden.“
Besonders kritisch sieht der BVK die Überlegung, dass Verbraucher beim Standarddepot Anlageentscheidungen ohne qualifizierte Beratung treffen könnten. Denn Altersvorsorge ist komplex und erfordert eine fundierte, unabhängige Beratung durch qualifizierte Vermittler. Nur so können Chancen und Risiken angemessen abgewogen werden. Diese Beratungsleistung muss weiterhin ohne staatliche Eingriffe entsprechend vergütet werden. (mho)

Dr. Guido Bader zum Reformvorschlag für die private Altersvorsorge









