Standpunkte von Towers Watson zur bAV-Aufsicht sind leicht umsetzbar
07.02.2013

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Die Kritik an den bisherigen Vorschlägen der EU-Kommission zur neuen europäischen Pensionsrichtlinie reißt nicht ab. Die Unternehmensberatung Towers Watson hat die strittigen Punkte analysiert und legt nun ihrerseits einen Papier mit Lösungsvorschlägen vor.
(fw/ck) Towers Watson fordert statt einer aufwändigen Neuordnung der Bilanzierungsvorschriften aller Pensionseinrichtungen, nationale Vorgaben stärker einzubeziehen. In jedem Fall sollte das Ziel sein, den europaweiten Ausbau der bAV zu fördern. "Mit dem Entwurf einer neuen Pensionsrichtlinie verfolgt die EU-Kommission unterstützenswerte Ziele, wie z. B. die Förderung des Ausbaus grenzüberschreitender betrieblicher Versorgungswerke, die Einführung risikobasierter Aufsicht sowie die Modernisierung der Regulierung von Beitragszusagen. Eine solche Richtlinie sollte idealerweise so einfach wie wirksam sein - also praktikabel, mit realistischem Aufwand und zu vernünftigen Kosten umsetzbar sowie effizient mit Blick auf das angestrebte Ziel;" heißt in dem Papier der Unternehmensberatung. Sie monieren allerdings, dass die Eckpfeiler des neuen Aufsichtsrechts für betriebliche Altersversorgung (bAV) nur schemenhaft erkennbar sein. Darüber hinaus betreffen die Unklarheiten auch die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörde für eine Holistische Bilanz (Holistic Balance Sheet). In dieser sollen Einrichtungen der bAV (EbAV) auf der Aktivseite nicht nur wie bislang die tatsächlichen Pensionsvermögen, sondern darüber hinaus auch zusätzliche Sicherungsmechanismen ausweisen. Die Differenz zwischen den nach den neuen Vorschriften ermittelten Verpflichtungen auf der Passivseite und dem Vermögen auf der Aktivseite wäre ggf. durch zusätzliche Eigenmittel bzw. Nachschüsse zu decken. Zusammenfassend stellt Towers Watson die Forderung Holistische Bilanzen nach einem einheitlichen Verfahren offenzulegen, sowie die Prüfung durch nationale Aufsicht anzustreben.

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