Studie: Allein in die Altersarmut

07.02.2013

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Die intensive Förderung von Existenzgründungen heraus aus der Arbeitslosigkeit durch das Überbrückungsgeld (1986 bis 2006), danach die Ich-AGs (2003 bis 2006) und seit Mitte 2006 bis heute der Gründungszuschuss führten zu einem Anstieg der Selbständigen in Deutschland. Viele haben aber keinerlei Altersvorsorge als Basis.

(fw/db) Mit der aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), zeigt die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, dass die untersuchte Einkommens- und Vorsorgesituation von Solo-Selbstständigen (sogenannten "Ich-AGs") und solchen mit Mitarbeitern unterschiedlich ist.

Die Studie zeigt als deutliches Alarmsignal auf, dass mit einem Anteil von 14,3 % jeder siebte deutsche Selbstständige ohne Mitarbeiter keinerlei Altersvorsorge betreibt. Selbst diejenigen, die vorsorgen, haben eine viel zu geringe Altersvorsorge.

Knapp jeder fünfte verfügt über eine Absicherung von weniger als 25.000 Euro, nur knapp ein Viertel über eine Altersvorsorge im Volumen von 100.000 Euro oder darüber. Besser sieht die Lage bei den Selbstständigen mit Mitarbeitern aus, bei denen nur jeder Neunte unter 25.000 Euro liegt, dafür aber weit mehr als ein Drittel bei mindestens 100.000 Euro. Zudem ist der Prozentanteil in dieser Gruppe, die überhaupt keine Rücklagen für das Alter bilden, mit 9,3 Prozent niedrig

Ein typisches Merkmal für Einzelunternehmer ist, so die Autoren der Studie, dass sie zu wenig Startkapital hatten und oftmals in der Folge eine vergleichsweise geringe wirtschaftliche Dynamik aufweisen. Der typische vormals arbeitslose Existenzgründer startet eine viel zu kleine Unternehmung und verzichtet zumindest bei der Gründung auf weitere Mitarbeiter. Die Mehrheit bleibt ohne weitere Mitarbeiter und ist dauerhaft solo-selbstständig tätig.

Bei den früheren "Ich-AG’s" ist der Name Programm. Rund drei Viertel derjenigen, die sich mit dem staatlichen Zuschuss selbstständig machten, hatten auch 56 Monate nach der Gründung keine weiteren Mitarbeiter, so die Studie. Beim Überbrückungsgeld (ÜG) fallen die Beschäftigungseffekte dagegen deutlich höher aus. Auffällig ist, dass die ÜG-Geförderten viel häufiger schon von Anfang an oder zumindest frühzeitig, also spätestens bei der ersten Befragung nach 16 Monaten, weiteres Personal beschäftigten. Eine mögliche Ursache ist der für die Förderung erforderliche Geschäftsplan.

Unternehmer brauchen Fähigkeiten und Mitarbeiter

Wer sich alleine auf dem Markt behaupten will, braucht vielfältige Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als "Arbeitskraftunternehmer". Mit der Umstellung vom arbeitnehmerähnlichen Leistungs- auf das unternehmerische Ergebnisprinzip wachsen die Anforderungen an die Betroffenen, neben der reinen Arbeitsleistung zusätzlich die Selbststeuerung und Selbstüberwachung zu realisieren. Es wächst auch die Gefahr der Selbstausbeutung.

Für "Arbeitskraftunternehmer", sowie für Solo-Selbstständige sind, laut der Studie, zwei gegenläufige Entwicklungspfade denkbar: Die einen können aus der Selbstvermarktung ihrer Arbeitskraft Vorteile ziehen und zusätzliche Freiheitsgrade realisieren. Den anderen werden über wirtschaftlichen Druck Arbeitsformen und Konditionen aufgezwungen, bei denen soziale Schutzmechanismen und Ansprüche zur Selbstregulierung weitgehend in den Hintergrund treten. Diese werden durch Einkommensunsicherheit und fehlende betriebliche Integration bis hin zu einem Ausgeliefertsein am Markt ersetzt. Wird aber eine prekäre Selbstständigkeit in erster Linie mangels Erwerbsalternativen aufrechterhalten, sind existenzielle Verunsicherung, Überforderung und Erkrankungen die mögliche Folgen.

Die Risiken und Nebenwirkungen der Selbständigkeit

Die Solo-Selbstständigkeit birgt doch eine Reihe von sozialen Risiken und Gefahren. Atypische Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit, unzureichende soziale Absicherung, fehlende Altersvorsorge, Altersarmut oder sogar Prekariat sind nur einige Schlagworte welche die Gefahren umschreiben. Der Großteil der Risiken ist auf wirtschaftlichem Gebiet zu verorten. Bei einem geringen Einkommen als Selbstständige ist die Absicherung gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und Altersrisiken oft lückenhaft oder unzureichend. Diese Risiken werden oftmals verschärft durch psychische Belastungen wie unkalkulierbare Beschäftigungsstabilität, Zeitdruck, Leistungsdruck oder Vermischung von Arbeits-und Privatbereich. Ihnen stehen nur geringe Karrierechancen oder Aussichten auf einen angemessenen "Unternehmerlohn" gegenüber.

Ohne Mitarbeiter deutliche Einkommensunterschiede

Wenig überraschend liegen die Einkommen der Selbstständigen mit weiteren Mitarbeitern im Durchschnitt über denen der Solo-Selbstständigen. Solo-Selbstständige erzielen Nettoeinkünfte von durchschnittlich 1.897 Euro im Monat, bei den Selbstständigen mit Mitarbeitern sind es 2.526 Euro.

Krankenversicherungspflicht und Altersvorsorge

Es stellt sich die Frage, ob die soziale Absicherung der Solo-Selbstständigen anders ausfällt als die Vorsorge der Selbstständigen mit Mitarbeitern. Im Hinblick auf die Krankenversicherung zeigt sich ein erfreuliches Bild: So gut wie alle Vollzeit-Selbstständigen sind krankenversichert. Da es seit 2009 eine Versicherungspflicht für alle Selbstständigen gibt, wird sich daran auch künftig nichts ändern.

Deutlich problematischer gestaltet sich dagegen die Altersvorsorge. Viele verfügen selbst fünf Jahre nach der Gründung über keinerlei Altersvorsorge. In diesen Fällen ist das Risiko späterer Altersarmut nicht ausgeschlossen, sondern höchstwahrscheinlich.

Fazit: Obwohl es mit der Rürup-Rente eine staatlich geförderte Lösung für Selbständige gibt, scheint dies nur ein Teil zu nutzen. Eine Versicherungspflicht für alle Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung würde das Problem auch nicht lösen, sondern eher verschärfen, da viele der Kleinunternehmer Schwierigkeiten haben ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zu erbringen. Eine Regel gilt aber in jedem Fall, eine geringe Vorsorge ist allemal besser als gar keine Lösung.