Swiss Life baut betriebliche Berufsunfähigkeitslösung weiter aus

02.10.2023

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Zum 1. Oktober 2023 erweitert Swiss Life ihre kollektive Berufsunfähigkeitslösung. Zu den Neuerungen zählen die Beitragsübernahme bei auslaufender Lohnfortzahlung aufgrund von längerer Krankheit, eine Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung für alle Teilzeitkräfte und eine Verlängerungsgarantie um maximal fünf Jahre.

Für die Absicherung der Arbeitskraft über den Betrieb bietet Swiss Life bereits seit 2019 eine kollektive Berufsunfähigkeitsabsicherung an. „Gerade aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Versorgung im Fall des Verlustes der Arbeitskraft besteht hier individuell dringend notwendiger Handlungsbedarf. Darum bieten wir mit Swiss Life BU Pro den Arbeitgebern eine Lösung, mit der sie ihre Mitarbeitenden mit Hilfe eines vereinfachten Aufnahmeverfahrens unkompliziert gegen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern können“, sagt Harenberg.

Ein besonderer Vorteil: Im Gegensatz zu der betrieblichen Altersrente, die langfristig wirkt, also im Ruhestand fällig wird, punktet die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente bereits ab dem ersten Tag mit der finanziellen Absicherung des Arbeitnehmenden.

Neu: Beitragsübernahme bei auslaufender Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wird ein Arbeitnehmer infolge einer längeren Krankheit arbeitsunfähig und es entfällt nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung und somit auch die Beitragszahlung, übernimmt Swiss Life die Beiträge für das Unternehmen. Mit dem Update von Swiss Life BU Pro kann ab sofort der Versicherungsschutz unverändert fortgeführt werden, da Swiss Life die Beitragszahlung für sechs Monate übernimmt. Dadurch erhält der Arbeitnehmende vollen Versicherungsschutz. Nach Ablauf der maximal sechs Monate bzw. nach Meldung der Wiederaufnahme der Tätigkeit, wird der Vertrag beitragspflichtig fortgeführt.

Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung für alle Teilzeitkräfte

Wie bereits in der Einzel-BU bietet Swiss Life nun auch für die Swiss Life BU Pro eine Günstigerprüfung für Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten. Damit liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch unabhängig der bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit vor, sobald man die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausüben kann oder könnte. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt. Durch dieses neue Feature greift die Günstigerprüfung also für alle Teilzeitbeschäftigten.

Verlängerungsgarantie um maximal fünf Jahre

Sollte die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung oder den berufsständischen Versorgungswerken erhöht werden, können die Versicherungsnehmenden die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrages ohne Gesundheitsprüfung um die Zeitspanne verlängern, um welche die Regelaltersgrenze in der für sie zutreffenden Versorgungseinrichtung erhöht wurde und das um maximal fünf Jahre.

Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung als Pluspunkt für Unternehmen

Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um das Halten bestehender Arbeitskräfte und das Auffinden neuer junger Talente geht. Arbeitgeber können mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeitslösung nicht nur die finanzielle Existenz ihrer Mitarbeitenden für den Fall des Verlustes der Arbeitskraft absichern, sondern sich damit gleichzeitig als attraktive Unternehmen am Arbeitsmarkt positionieren.

„Heute beeinflussen nicht allein das gute Betriebsklima und die Gehaltshöhe die Entscheidung der potenziellen Mitarbeitenden für oder gegen ein Unternehmen, sondern auch zusätzliche Vorsorge-Angebote", sagt Hubertus Harenberg, Leiter bAV und Branchenversorgung von Swiss Life Deutschland. Aus Sicht der Beschäftigten zählt die betriebliche Arbeitskraftabsicherung dabei zu den Top-Sozialleistungen, die Unternehmen anbieten können, um den Wettbewerb um die besten Talente für sich zu entscheiden. (mho)