Teilverkauf unter der Lupe

12.10.2023

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Das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft das Konzept des Teilverkaufs. Ist es ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft? Entscheiden sich Eigentümer für den Teilverkauf ihrer Immobilie zu mindestens 50 %, dürfen Sie diese zwar weiter bewohnen, zahlen aber ein monatliches Nutzungsentgelt. Kritisch sind in diesem Zusammenhang die einseitigen Regelungen zur Instandhaltung sowie der energetischen Sanierung und der Übernahme von Zins- und Wertentwicklungsrisiken. Wie Immo.info berichtete, folgt die BaFin mit dieser Untersuchung dem Verbraucherschutz, der im März auf Risiken hingewiesen hatte.

Einen Grund für diese Prüfung des Modells gibt es nicht. Solche Prüfungen würden fortlaufend durchgeführt und eines besonderen Ereignisses bedürfe es nicht, so die BaFin. „Je deutlicher der Anbieter eigentümertypische Verantwortung für die Immobilie übernimmt, desto weniger spricht für ein Kreditgeschäft“, hieß es weiter. Allerdings macht die Aufsicht auch keine genauen Angaben, was eine eigentümertypische Verantwortung bedeutet. Entsprechend gelten die Entscheidungen für den jeweiligen Einzelfall.

Bis jetzt ist und bleibt offen, zu welchen Ergebnissen die BaFin kommen wird. Trotzdem ist eine Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge kaum vorstellbar und der Rückkauf nicht zu stemmen. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümer der teilverkauften Immobilien meist Senioren sind, wären Zwangsversteigerung und Verlust des Wohnrechts schwere Folgen für den lang geplanten Ruhestand –gesetzt dem Fall, die BaFin spricht am Ende tatsächlich ein Verbot für dieses Modell in der aktuellen Form aus. Die finanziellen Mittel stehen Verbrauchern nämlich nicht mehr zur Verfügung.

Da das noch junge Geschäftsmodell von Banken finanziert wird, könnten neue Vorgaben dazu führen, dass der Teilverkauf nicht mehr wirtschaftlich oder finanzierbar ist.(ml)