Urlaub ohne Reue
07.02.2013

In einigen Bundesländern haben die Schulferien begonnen - Urlaubszeit heißt auch gleichzeitig Reisezeit. Viele lassen allerdings ihr Zuhause nur mit einem flauen Gefühl im Magen zurück, was ist wenn etwas passiert, wenn man weg ist? Wohl dem, der nette Nachbarn hat, die einen Blick auf Haus und Hof werfen. Doch was geschieht, wenn den freundlichen Helfern einmal ein Missgeschick passiert? Die ARAG Experten geben Tipps rund um Haftungsausschluss, Haustierpflege und Haussitting.
(fw/ck) Blumen gießen, den Briefkasten leeren und die Rollläden rauf und runter machen, das sie die meisten Aufgaben von den Haussittern. Vielleicht wird sich auch noch um das Wohlergehen des heimischen Zoos gekümmert. Da es sich hierbei um wenig aufwendige Tätigkeiten handelt, sprechen Urlauber und Helfer selten ab, wer im möglicherweise eintretenden Schadensfall haftet. Auch wenn es unangenehm ist, raten die ARAG Experten jedoch dazu, dies im Sinne der freundschaftlichen Beziehung am besten im Vorfeld und noch besser schriftlich festzuhalten. Denn so kann sich weder der Nachbar beschweren, wenn er die versehentlich zerbrochene Vase ersetzen muss, noch der Hausherr, wenn er bei anderer Absprache auf den Neuerwerbskosten sitzen bleibt. Fehlt es an einer nachweislichen und eindeutigen Absprache, wird für derartige Gefälligkeitsdienste teilweise ein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen. In derartigen Fällen ist sodann bei leichter Fahrlässigkeit der Helfer nicht in der Pflicht - ein Missgeschick kann schließlich jedem passieren. Muss neben der Wohnung noch ein Tier versorgt werden, sollte ebenfalls über mögliche Haftungsschäden gesprochen werden, da der Tierhüter in Urlaubsvertretung für Schäden, die das Tier anrichtet, haftet (§ 834, Haftung des Tieraufsehers).Eine haftungstechnisch sichere Alternative ist das Engagieren eines sogenannten Haussitterservices, denn diese professionellen Hüter sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei etwaigen Schadensersatzansprüchen abgesichert.

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