Verbraucherschutzminister fordern mehr Rechte für Anleger
07.02.2013

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Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), die vom 12. bis 14. September in Hamburg stattfand, unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, bestimmte geschlossene Fonds künftig nicht mehr für Privatkunden zuzulassen. Darüber hinaus soll jedoch auch eine Bestimmung aufgenommen werden, die es untersagt, dass Privatkunden kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen angeboten werden. Auch die Kontrollrechte von Anlegern sollen über die bestehenden Einsichtsrechte eines Kommanditisten hinaus ausgeweitet werden.
(fw/kb) Dies teilte die VSMK in einer Presseerklärung mit. Zudem machen sich die Verbraucherschutzminister dafür stark, das Berufsbild des "Finanzberaters" zu schaffen, der auf Honorar- und nicht wie bisher vorwiegend oder ganz auf Provisionsbasis arbeitet. Dadurch soll erreicht werden, dass unabhängige Finanzberater kein finanzielles Interesse an dem Verkauf bestimmter Produkte haben, sondern den Kunden neutral beraten.
Die VSMK ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Minister aus Bund und Ländern als Mitglieder vertreten sind.

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