Vermögens- und Unternehmensnachfolge durch Rückforderungsvorbehalt absichern

17.02.2022

Dr. Stephanie Thomas ist Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht und Partnerin bei der multidisziplinären Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaf / Foto: © WWS Wirtz, Walter

Die Schenkung ist ein viel gesehenes Instrument in der Vermögensnachfolge. Wenn der Schenkende seine Vermögenswerte gerne zurückerhalten würde, kann eine einfache Rückgabe schwerwiegende steuerliche Folgen haben. Im Übergabevertrag können Rückforderungsgründe vereinbart werden, bei deren Eintreten der Schenker die Schenkung widerrufen kann.

Durch Deutschland rollt eine echte Nachfolgewelle, sei es bei Unternehmen oder Privatvermögen. Experten und Forschungsinstitute wie das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) sprechen von mehreren 10.000 Unternehmen jährlich, in denen sich aus Altersgründen an der Spitze ein Wechsel anbahnt. Das sind zu fast 100 Prozent familiengeführte Unternehmen aus dem Mittelstand. Zugleich wächst der Wohlstand in Deutschland. Das Geldvermögen der privaten Haushalte aus Bargeld, Wertpapieren, Bankeinlagen sowie Ansprüchen gegenüber Versicherungen stieg zuletzt auf den Rekordwert von rund 7399 Milliarden Euro. Das sind 73 Milliarden Euro oder ein Prozent mehr als im Vierteljahr zuvor.

Daher steigt die Höhe der Vermögenswerte, die derzeit und demnächst übertragen werden. Aktuellen Studien zufolge sollen in den Jahren bis 2027 jeweils 87 Milliarden Euro pro Jahr vererbt werden. Jede fünfte Erbschaft in Deutschland hat dabei einen Wert von mehr als einer Viertelmillion Euro. Und die Gemeinschaftsstudie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, der Uni Vechta und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) schätzt, dass in Zukunft private Haushalte in Deutschland jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererben oder verschenken. Bereits in den vergangenen 15 Jahren hätten zehn Prozent aller Erwachsenen geerbt oder eine größere Schenkung erhalten.

Anforderungen an tragfähige Gestaltung der Vermögensnachfolge

Dadurch steigen in Deutschland die Anforderungen an eine tragfähige, generationenübergreifende Gestaltung der Vermögensnachfolge. Im Mittelpunkt steht dabei häufig die Vermeidung von Erbschaftsteuer. Daher ist die Schenkung ein viel gesehenes Instrument in der Vermögensnachfolge. Die Höhe der Schenkungsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad der Beteiligten ab. Aus diesem ergibt sich die Steuerklasse der Beschenkten, wobei Steuerklasse I mit den höchsten Freibeträgen und den niedrigsten Steuersätzen bedacht wird.

Durch die steuerlichen Freibeträge können Ehegatten alle zehn Jahre einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro geltend machen. Die Steuerklassen werden in Paragraph 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) festgelegt. Ehegatte und Kinder als die typischen Erben fallen unter die Erbschaftsteuerklasse I und zahlen damit zwischen sieben und 30 Prozent Steuer auf den Erwerb, je nach Größenordnung. Auf diese Weise lassen sich durch eine gut strukturierte Schenkungsstrategie über die Jahrzehnte immer wieder Vermögensbestandteile steuerfrei übertragen.

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