Versicherer warnen vor trügerischer Sicherheit
14.07.2026

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Fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) davor, die Ereignisse vom Juli 2021 als regionale Ausnahme zu betrachten. Vergleichbare Extremwetterlagen können auch andere Regionen Deutschlands treffen. Die Versicherer haben in den betroffenen Gebieten Schäden in Höhe von rund 8,75 Milliarden Euro reguliert. Der Verband fordert mehr Tempo bei Prävention, Hochwasserschutz und Klimafolgenanpassung.
„Wir denken an die Menschen, die durch die Flut ihr Leben verloren haben, und an ihre Angehörigen. Dieses Leid verpflichtet uns, alles dafür zu tun, dass sich eine solche Katastrophe nicht wiederholt", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Deutschland muss schneller in Prävention und Klimafolgenanpassung investieren. Die nächste Extremwetterkatastrophe wartet nicht, bis Schutzmaßnahmen geplant, genehmigt und gebaut sind."
Im Landkreis Ahrweiler wurden seit der Flut Warnsysteme modernisiert, Brücken neu gebaut und Flussläufe verbreitert und renaturiert. Der Wiederaufbau zeigt zugleich, wie langwierig wirksamer Hochwasserschutz ist. Große Rückhaltebecken und zusätzliche Retentionsflächen brauchen Jahre bis zur Fertigstellung und können vielfach nur mit Unterstützung von Bund und Land umgesetzt werden.
„Vorsorge darf sich nicht auf die Regionen beschränken, die bereits von einer Katastrophe betroffen waren. Auch andere Täler und kleinere Einzugsgebiete in Mittel- und Hochgebirgen, etwa an Kocher, Oker, Volme oder Weißeritz, können bei vergleichbaren Wetterlagen schwer getroffen werden. Dort muss heute gehandelt werden, nicht erst nach der nächsten Flut", so Asmussen.
Naturgefahren verursachten 2025 in der Sachversicherung Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro. Davon entfielen rund 400 Millionen Euro auf Überschwemmungen und Starkregen. Im Jahr 2024 lagen die versicherten Schäden bei 4,7 Milliarden Euro, davon 2,8 Milliarden Euro auf Elementargefahren sowie 1,9 Milliarden Euro auf Sturm und Hagel. Seit Beginn der GDV-Erhebungen im Jahr 2002 haben Elementarschäden durchschnittlich rund zwei Milliarden Euro pro Jahr verursacht. Selbst ohne die Ahrtalflut liegt der Durchschnitt noch bei rund 1,5 Milliarden Euro. Auch ruhigere Jahre wie 2025 sind kein Grund für Entwarnung.
In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Sturm und Hagel in der Regel automatisch mitversichert. Für Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und andere Elementargefahren ist ein zusätzlicher Versicherungsbaustein erforderlich. Ende 2025 hatten ihn rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland abgeschlossen.
Besonders deutlich ist der Anstieg in den von der Flut betroffenen Ländern. In Nordrhein-Westfalen stieg die Versicherungsdichte von 47 Prozent im Jahr 2020 auf 65 Prozent Ende 2025. In Rheinland-Pfalz nahm sie von 37 Prozent vor der Flut auf 59 Prozent Ende 2025 zu.
Aus Sicht des GDV reicht eine isolierte Pflichtversicherung nicht aus. Sie würde zwar die Versicherungsdichte erhöhen, aber zentrale Fragen der Prävention, der Hochrisiken und der Absicherung außergewöhnlicher Extremereignisse nicht lösen. Erforderlich ist stattdessen ein Gesamtsystem. Der Verband fordert, Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung zum Regelfall mit Opt-out zu machen. Zugleich braucht es mehr Prävention, klimaangepasstes Bauen und besseren Objektschutz. Auf Neubauten in vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten sollte verzichtet werden. Für außergewöhnliche Extremkatastrophen ist zudem eine klar begrenzte staatliche Rückdeckung notwendig.
Mit Elementar Re hat die Versicherungswirtschaft dazu einen fachlichen Vorschlag vorgelegt. Zusätzlich setzt sich der GDV für ein bundesweites Naturgefahrenportal ein, das gleichzeitig ein Radar der Klimaanpassungsmaßnahmen sein kann. Es muss transparent gemacht werden, welche Schutzprojekte geplant, finanziert, begonnen oder abgeschlossen sind. Wer das eigene Risiko besser einschätzen will, kann mit dem GDV-Hochwasser-Check Risiken für Hochwasser und Starkregen adressgenau bestimmen lassen. (mho)

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