Votum: Notwendigkeit der parlamentarischen Korrektur
17.12.2025

Martin Klein, Vorstand, Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. / Foto: © Votum
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die seit langem erwartete Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erstmals eine realistische parlamentarische Umsetzungsperspektive. Der letzte in einer Reihe von Versuchen, erreichte nur noch als Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion das Parlament. Aus dieser Vorlage, die zahlreiche tragfähige Elemente enthielt, wurde nun viel Gutes übernommen, teilt der Votum-Verband in dieser Stellungnahme mit.
Ebenso auffällig ist jedoch, was nicht Eingang in die aktuelle Fassung gefunden hat. Übernommen wurde insbesondere die beitragsproportionale Förderung, Flexibilität in der Wahl der Garantiehöhen und der Gestaltung der Auszahlungsphase. All dies ist ausdrücklich zu begrüßen.
Anders als noch im Lindner-Entwurf ist jedoch die Einbeziehung selbständiger Erwerbstätiger nicht vorgesehen. Dabei zählt gerade die Gruppe der Solo-Selbstständigen zu den strukturell am stärksten unterversorgten in der Altersvorsorge. Volatile Erwerbsbiografien mit wechselnden Einkommensphasen, projektbezogener Tätigkeit oder Erwerbsunterbrechungen erschweren den Aufbau einer tragfähigen Vorsorge, da langfristig wirksame Vorsorgestrategien Kontinuität voraussetzen.
Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt könnte hier einen verlässlichen, dauerhaft fortführbaren Vorsorgepfeiler bieten – unabhängig von der jeweiligen Erwerbsform. Die Chance, damit eine zentrale Versorgungslücke zu schließen, bleibt im aktuellen Entwurf jedoch ungenutzt.
Die im neuen Entwurf vorgesehene beitragsproportionale Förderlogik führt dazu, dass Haushalte mit niedrigen Sparbeträgen künftig deutlich geringer bezuschusst werden. Besonders betroffen sind Haushalte mit mehreren Kindern und geringem oder keinem Erwerbseinkommen.
Diese Absenkung der Förderung trifft damit jene Haushalte, für die eine verlässliche ergänzende Altersvorsorge besonders wichtig ist. Wenn Familien gestärkt werden sollen, darf ihre Förderung nicht reduziert werden.
Der Votum Verband schlägt daher die Beibehaltung einer festen Kinderzulage von 300 Euro sowie eine moderate beitragsabhängige Zusatzförderung von bis zu 120 Euro pro Kind vor. Dies verhindert jede Schlechterstellung und setzt zugleich Anreize zu höheren Eigenbeiträgen.
Sollte es bei der im Entwurf vorgeschlagenen Förderlogik bleiben, muss im Laufe des Kalenderjahres 2026 eine gezielte Ansprache von Familien erfolgen, um dieser Personengruppe auf die für sie bessere Förderlogik hinzuweisen.
Bedauerlicherweise wiederholt der Gesetzesentwurf einen Fehler der ersten Riester-Rente und verstärkt ihn sogar noch. Die geplante Streckung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit gefährdet die Verbreitung der privaten Altersvorsorge. Studien zeigen seit Jahren: Die meisten Menschen kennen ihre Rentenlücke, handeln aber nicht – zwischen Wissen und Entscheidung liegt eine offensichtliche Dissonanz. Um diese Lücke zwischen Wissen/Wollen und tun zu schließen, braucht es Beratung, die Orientierung schafft. Ohne angemessene Vergütung wird diese Beratung nicht stattfinden.
In diesem Zusammenhang macht RA Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands, zudem klar: „Die vorgesehene Vergütungslogik ist systemfremd. Kein anderer beratender Beruf erhält eine über 30 oder 40 Jahre gestreckte Vergütung für eine Leistung, die nahezu vollständig zu Beginn erbracht wird. Schon die zehnjährige Streckung der Riester-Abschlusskosten hat die Verbreitung spürbar behindert. Dieser Fehler sollte nun nicht in verschärfter Form wiederholt werden.“
Eine differenzierte Lösung bietet sich an: Für das ausdrücklich beratungsfreie Online-Standardprodukt kann eine vollständige Verteilung der Abschlusskosten sachgerecht sein, da dort keine Beratung finanziert wird. Für alle anderen Produkte muss die bestehende Regelung mit einer Vergütung über fünf Jahre erhalten bleiben. Nur so bleibt ein tragfähiges Beratungsangebot bestehen, das eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, das von der Reform erklärte Ziel der Schließung der Altersversorgungslücke zu erreichen.
Nun sind die Parlamentarier gefragt, um die notwendigen Änderungen zu beschließen, die aus dem Entwurf ein Erfolgsmodell machen können.
Ein Beitrag des Votum Verbandes.

Sinnstiftend und renditeträchtig









