VW-Dieselskandal: BGH erklärt D&O-Vergleich für nichtig

30.09.2025

Foto: © OKemppainen - stock.adobe.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen der größten D&O-Vergleiche der deutschen Wirtschaftsgeschichte aufgehoben. Damit müssen Volkswagen und seine Manager-Haftpflichtversicherer neu über mögliche Schadenersatzregelungen im Dieselskandal verhandeln. Für den D&O-Markt, Versicherer und Unternehmen hat das Urteil Signalwirkung.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. II ZR 154/23) stellt die D&O-Versicherungsbranche vor erhebliche Herausforderungen. Im Zentrum steht der 2021 vereinbarte Vergleich zwischen Volkswagen und einem Konsortium aus 30 Versicherern, darunter Allianz Global Corporate & Specialty, Zurich und XL Insurance. Ursprünglich hatten die Versicherer rund 270 Millionen Euro an VW gezahlt, um mögliche Managerhaftungsansprüche zu decken.

Der BGH erklärte den Beschluss jedoch für nichtig, da die Aktionäre auf der Hauptversammlung unzureichend informiert wurden. Besonders kritisch wertete das Gericht den verschwiegenen Verzicht auf Ansprüche gegen bis zu 170 amtierende und ehemalige Organmitglieder des Konzerns. Dieser Transparenzmangel führt nach Ansicht der Richter zur Unwirksamkeit des gesamten Vergleichs.

Für die Versicherungswirtschaft bedeutet das Urteil mehr Unsicherheit. Künftige D&O-Deals müssen noch klarer kommuniziert und juristisch wasserdicht gestaltet werden. Zudem sind auch die individuellen Vergleiche mit Ex-Topmanagern wie Martin Winterkorn und Rupert Stadler in Gefahr. Das Oberlandesgericht Celle muss nun neu entscheiden, ob deren persönliche Zahlungen von insgesamt rund 15 Millionen Euro Bestand haben.

Rechtsexperten wie der Düsseldorfer Anwalt Mark Wilhelm erwarten eine Signalwirkung für den gesamten D&O-Markt. Unternehmen und Versicherer müssen künftig stärker auf transparente Prozesse achten, um Rückabwicklungen zu vermeiden. Auch Aktionärsschützer begrüßen die Entscheidung, da sie die Rechte der Anteilseigner deutlich stärkt. (mho)