Wüstenrot steht zu Beratungsoffensive 2012
07.02.2013

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Die Bausparkasse Wüstenrot erläutert ihre Beratungsinitiative für Kunden mit hochverzinslichen Bausparverträgen und nimmt Stellung zu aktuellen Vorwürfen in den Medien. Bausparverträge seien nicht in erster Linie eine Kapitalanlage, sondern zum günstigen Erwerb von Wohneigentum gedacht.
(fw/db) Die zur Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) gehörende Bausparkasse Wüstenrot äußert sich gegenüber finanzwelt und der Fachpresse zu dem heute im Handelsblatt (HB 18.12.2012) veröffentlichten Artikel über das Unternehmen und den darin geäußerten Vorwürfen.
Der Medienbericht schildere, nach Angaben von Wüstenrot, einen irreführend gewählten Ausschnitt unter anderem aus der Ende des Jahres auslaufenden Beratungsoffensive der Bausparkasse mit dem Namen "Jahresschluss 2012: Kämpfe um Gold - alles für die Kundenbindung!" Deren Ziel sei es, Kunden zu beraten, welche das Sparziel ihres Bausparvertrages nicht mehr erreichen können. Diese Kunden haben in Zeiten höherer Zinsen Verträge abgeschlossen, die es nicht mehr ermöglichen, ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, ausgestattet mit einem festen Darlehenszins über die gesamte Darlehenslaufzeit, für den Erwerb oder den Umbau von Wohnungseigentum zu erlangen.
Im Rahmen der Beratungsaktion habe Wüstenrot den Kunden das bis zum Jahresende befristete Angebot für einen kostenfreien Wechsel in einen Bauspar-Finanzierungstarif mit deutlich niedrigeren Darlehenszinsen gemacht, mit dem sich Immobilienpläne günstiger realisieren lassen. Dieses Angebot sei insbesondere für diejenigen Kunden von großem Vorteil, die bislang von attraktiven Guthabenzinsen profitiert haben, nun aber aufgrund einer veränderten Motivlage in absehbarer Zeit ein Darlehen zu günstigen Konditionen benötigen. Diese Möglichkeit bestehe mit den alten hochverzinslichen Verträgen nicht, da dort die hohen Guthabenzinsen an hohe Darlehenszinsen gebunden sind.
Erhebliche Kundenvorteile durch Tarif-Wechsel
Im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind diese alten Verträge für Kunden unattraktiv geworden, die ihre Immobilienpläne mit einem Bausparvertrag realisieren wollen. So liegt die Verzinsung für Kunden im Alt-Tarif zum Beispiel bei 2,5 Prozent Guthabenzins, der Darlehenszinssatz liegt dafür bei 4,6 Prozent. Bei einer Tarifumwandlung in den aktuellen Tarif zahlt der Wüstenrot-Kunde für das Bausparprodukt nur noch 1,6 Prozent Zinsen für ein Darlehen. Dafür reduziert sich der Guthabenzins auf 0,5 Prozent. Das bedeute aus Kundensicht, einer Absenkung des Guthabenzinses um 2 Prozentpunkte steht eine Verringerung des Darlehenszinses von Bestandsverträgen um 3 Prozentpunkte gegenüber.
80 Prozent der Kunden, die aktuell ihr altes Konto ändern oder auflösen, nutzen, nach Angaben von Wüstenrot, diese vorteilhaften Alternativangebote und bleiben damit auch weiterhin Wüstenrot-Kunden. Selbstverständlich bleibe das bisherige Konto unverändert bestehen, wenn die Kunden es wünschen und es weiterhin zu ihren Zielen passt. Wüstenrot geht davon aus, dass dies auch in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle (rund 90 Prozent) so sein wird.
Anbieter gibt Rückabwicklungs-Garantie
Sollte es im Zuge der Beratungen, im Rahmen der Beratungsoffensive, im Einzelfall Umstellungen von Konten gegeben haben, die nicht im Kundeninteresse und auch im Sinne dieses Vorgehens gewesen sind, wird dies selbstverständlich ohne Einbußen für die Kunden korrigiert, versichert Wüstenrot. In diesem Falle wird auch die Provision für den Vertrieb zurückgebucht.
Abschließend bedauert, die mehrfach von Finanztest und der Fachpresse ausgezeichnete Bausparkasse, der kritisierte Bericht würde leider - unabhängig von der derzeitigen Beratungsoffensive - den Eindruck erwecken, dass es Wüstenrot ausschließlich darum ginge, hochverzinsliche Bausparguthaben mit gezielten und durch Provisionen angereizten Vertriebsmaßnahmen zur Auszahlung zu bringen. Dies sei, nach eigenen Angaben, falsch. Zur Begründung weist der Konzern darauf hin, dass von den genannten 728.000 Bausparverträgen rund 15 Prozent nach einer aktiven Kundenansprache und Beratung umgewandelt oder ausgezahlt worden sind. Im Großteil der Fälle endeten die Verträge, da diese zugeteilt wurden oder die Kunden diese Verträge selbst gekündigt haben.

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