AfW aktualisiert Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler

06.09.2023

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler auf den neuesten Stand gebracht. Neu sind unter anderem Ergänzungen zu den Themen Personen- und Umsatztarif sowie zum Selbstbehalt. 

Zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken sind Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorzuweisen. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für die Erlaubnis zur Berufsausübung. Die Grundlagen dafür sind in §34d Gewerbeordnung (GewO) und §34f GewO geregelt.

Um kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Bereits 2021 hat der AfW in Kooperation mit der Hans John Versicherungsmakler GmbH eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW. (mh)