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24.08.2020

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Vermögensanlagen sind 2019 bei privaten Anlegern gut angekommen. Der Absatz ist gegenüber 2018 mit 770 Mio. Euro um über 50 % gewachsen. Einen großen Anteil daran haben Namensschuldverschreibungen.

Die Sachwertbranche konnte im Jahr 2019 weit über 2 Mrd. Euro platzieren, davon entfielen rund 60 % auf AIF, 18 % auf unternehmerische Beteiligungen und auf dem dritten Platz mit etwas über 10 % Namensschuldverschreibungen. Allein die zwei größten Anbieter in diesem Segment, ONE GROUP und asuco konnten bei Privatanlegern zusammen rund 220 Mio. Euro platzieren. Dazu kommen einige renommierte Anbieter mit weit geringeren Platzierungszahlen. Allen gemeinsam ist, dass sie Spezialisten für eine bestimmte Assetklasse bzw. eine bestimmte Art der Investition sind. Manchen passen die Korsetts des AIF oder des Nachrangdarlehens nicht, um für ihre Anleger die von früher gewohnten Renditen erwirtschaften zu können. Wie sich gezeigt hat, lassen sich Vertriebe und Anleger aber dadurch nicht beirren, wenn sie vom Management und der Seriosität des Anbieters überzeugt sind.

Die strikte Aufgabenteilung der Partner eines Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) hat die Kompetenz für die Investitionen von den Emissionshäusern auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übertragen. Anbieter von Investitionen in Immobilien haben sich damit leicht getan. Hier handelt es sich meistens um eine einzelne oder wenige große Investitionen, bei denen das Zusammenspiel zwischen Anbieter, KVG und dem dritten Partner, der Verwahrstelle, inzwischen reibungslos klappt. Der Anbieter identifiziert das Investitionsobjekt, sichert es sich durch Vorverträge oder erwirbt es auf Vorrat, reicht die Daten an die KVG weiter, die mit eigenem Sachverstand Objekt und Rahmendaten prüft.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Anbieter für eine Vermögensanlage über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von verschiedenen Investitionsobjekten erwerben oder sogar nach Kauf und Verkauf von Objekten den Verkaufserlös wieder reinvestieren will. So ist es beispielsweise bei der Münchener asuco, die Experte für Investitionen im Zweitmarkt von Immobilienfonds ist. Die langjährige eigene Expertise über den Wert vieler hundert Immobilienfonds ist gerade die Kernkompetenz des Hauses. Selbst wenn es eine KVG mit vergleichbarer Kompetenz geben würde, sprechen aus Sicht des Hauses der Zeitfaktor und die zusätzlichen Kosten gegen eine Strukturierung als AIF. Der Ankauf an Handelsplätzen für Beteiligungen an Geschlossenen Fonds oder direkt von Anlegern muss schnell entschieden und vollzogen werden. Ähnliches gilt für die Hamburger SOLVIUM CAPITAL, die aus ähnlichen Gründen im Jahr 2018 nach mehreren Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen eine Namensschuldverschreibung auf den Markt gebracht hat. Während bei einem Nachrangdarlehen im Prospekt die Zahl, Art und das Alter der Investitionen, in diesem Fall vor allem Container und Wechselkoffer, genau festgelegt werden muss, bietet die Namensschuldverschreibung die Möglichkeit, sehr viel freier Marktchancen wahrzunehmen und in geringem Umfang sogar Handelsgeschäfte einzugehen. SOLVIUM kann mit rund 20 % des Investitionskapitals während der gesamten Laufzeit Ausrüstungsgegenstände erwerben und nach kurzer Zeit wieder verkaufen, was in der Strukturierung als Nachrangdarlehen unmöglich wäre.

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