AXA mit neuen IT-Policen 2.0

07.02.2013

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Die Dienstleistungen in der Informations-Technologie sind im Informationszeitalter eine Schlüsselbranche. Die Risiken für die IT-Experten sind vor allem in der Haftung gegenüber Dritten angestiegen. Da lohnt es sich zu prüfen, ob eine vorhandene Police noch ausreicht.

(fw/db) Die AXA Konzern AG aus Köln meldet neue erweiterte Deckungen in den Haftpflicht-Policen für Dienstleister in der Informations-Technolgie (IT). Wer einen Schaden verursacht, muss ihn in der Regel übernehmen - das gilt auch für IT-Dienstleister. Je nach Kunde und Inhalt eines IT-Projekts können Schadenersatzansprüche allerdings schnell teuer werden. Ein zeitgemäßer und bedarfsgerechter Haftpflichtschutz ist daher sehr wichtig.

"Keiner ist vor Fehlern oder unplanbaren Ereignissen gefeit. Mit unseren Policen und den gezielten Deckungserweiterungen möchten wir IT-Dienstleistern Sicherheit bei der Ausführung ihrer Tätigkeit geben", erläutert Dirk Kalinowski, Branchenverantwortlicher IT bei AXA.

Die IT-Haftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der IT-Dienstleister bei Dritten verursacht. Mit der IT-Police Haftpflicht "Kompakt" bietet die AXA dem Vertrieb ein Deckungskonzept speziell für die Zielgruppe IT-Freelancer und Start-up-Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro im Jahr. Neben einer günstigen Prämie zeichnet sich das Angebot durch eine vereinfachte Antragstellung aus. Speziell für größere IT-Dienstleister, die höheren Risiken ausgesetzt sind, wurde die IT-Police Haftpflicht "Komfort" entwickelt. Diese umfassende Deckung kann individuell an die Risikosituation des Versicherten angepasst werden.

Neu: Kostenübernahme bei juristischen Auseinandersetzungen

Die wichtigsten Erweiterungen in beiden Produktlinien betreffen Rechtsverletzungen und Folgeschäden bei mangelnder Erfüllung: Der Versicherer übernimmt beim Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Unterlassungsklagen für seinen Versicherten nun auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das ist besonders sinnvoll bei Unternehmen, die eigene Inhalte ins Netz stellen und mit dem Vorwurf unlauteren Wettbewerbs oder Verstößen gegen das Urheberrecht konfrontiert sind.

Bei einer selbst- oder fremdverschuldeten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten wurde der Versicherungsschutz ebenfalls erweitert: Im Falle eines Strafverfahrens übernimmt die AXA ab sofort auch die Verteidigungskosten, sofern Haftpflichtansprüche aus einem strafrechtlichen Verfahren resultieren können.

Sicherheit auch bei Vertragsverletzungen

IT-Dienstleister verpflichten sich ihren Auftraggebern gegenüber häufig für umfangreiche Projekte. Kommt es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse dazu, dass ein Projekt nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden kann, kann der Auftraggeber bereits getätigte Investitionen, zum Beispiel für neue Software, zurückverlangen. AXA ersetzt in einem solchen Fall nun auch vergebliche Aufwendungen des Kunden, die er im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt hat.

Absicherung gegen Eigenschäden

Nicht nur gegen Schäden bei Dritten, sondern auch gegen Eigenschäden können sich IT-Dienstleister absichern. So schützt die Vertrauensschadenversicherung Unternehmen bei Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen. Sie greift zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mutwillig wichtige innerbetriebliche Daten löscht oder Software beschädigt.

"Welche Deckungen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten sinnvoll sind, sollten IT-Dienstleister in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären", rät Kalinowski.

AXA Konzern AG