BaFin, EY und die Aufsichtslücken: Wer beim Wirecard-Skandal versagt hat

28.05.2026

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Regulatorisch zog der Gesetzgeber mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom Juli 2021 Konsequenzen. Die zweistufige Bilanzkontrolle wurde abgeschafft, die BaFin erhielt die alleinige Zuständigkeit für die Bilanzkontrolle und darf seither bei Verdacht direkt, mit forensischen Mitteln und ohne Vorwarnung ermitteln. Hinzu kamen kürzere Rotationsfristen und eine schärfere Trennung von Prüfung und Beratung für Abschlussprüfer sowie eine neue Behördenspitze: Seit August 2021 führt der frühere Finma-Chef Mark Branson die BaFin und hat einen härteren Aufsichtskurs ausgerufen.

EY und die Wirtschaftsprüfer: Testate ohne Kontrolle

Eine eigene Verantwortung trifft die Wirtschaftsprüfer. EY testierte die Wirecard-Bilanzen über Jahre, ohne die angeblichen Milliardenguthaben direkt bei den kontoführenden Banken zu bestätigen. Die Prüfer verließen sich auf Unterlagen von Treuhändern und Mittelsmännern, die sich später als wertlos erwiesen. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS stellte Berufspflichtverletzungen für die Prüfungsjahre 2016 bis 2018 fest und sanktionierte EY im Jahr 2023: eine Geldbuße von 500.000 Euro und ein zweijähriges Verbot, neue Mandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse anzunehmen. Fünf verantwortliche Prüfer erhielten zusätzlich Bußgelder zwischen 23.000 und 300.000 Euro. Das Testat eines großen Prüfers, lange als Gütesiegel verstanden, hatte damit seine Unschuld verloren.

Für EY blieb es nicht bei den Bußgeldern. Zahlreiche geschädigte Anleger nahmen die Prüfgesellschaft direkt ins Visier und machten Schadensersatz wegen der jahrelang erteilten Bestätigungsvermerke geltend. Die Verfahren ziehen sich, weil die Gerichte hohe Anforderungen an den Nachweis stellen, dass ein Anleger gerade im Vertrauen auf das Testat investiert hat. Der Fall hat damit auch eine Grundsatzdebatte über die Haftung von Abschlussprüfern in Deutschland ausgelöst, deren Ausgang die Branche genau verfolgt.

Was der Fall für Finanzberater und Vermittler bedeutet

Für die Finanzbranche steckt in dem Fall mehr als eine spektakuläre Anekdote. Wirecard war ein DAX-Wert mit testierter Bilanz, Analystenempfehlungen und einem Platz in zahllosen Fonds und Kundendepots. Beraterinnen und Berater, die den Titel guten Gewissens empfohlen hatten, standen plötzlich vor erklärungsbedürftigen Verlusten ihrer Kunden. Der Fall zeigt, dass weder ein Indexgewicht noch ein Prüftestat eine eigene Plausibilitätsprüfung ersetzt. Wer Produkte empfiehlt, sollte ungewöhnlich stabile Margen, undurchsichtige Auslandsgeschäfte und aggressive Reaktionen eines Unternehmens auf Kritik als Warnzeichen lesen.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Aufsicht im Ernstfall nicht für Anlegerschäden geradesteht. Nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz wird die BaFin allein im öffentlichen Interesse tätig, weshalb geschädigte Anleger sie in aller Regel nicht erfolgreich auf Schadensersatz verklagen können. Ob der Staat wegen Wirecard haften muss, beschäftigt die Gerichte zwar weiter, doch die Hürden sind hoch. Für die Praxis heißt das: Die Verantwortung für eine saubere Auswahl bleibt beim Berater, der sich nicht blind auf staatliche Kontrolle verlassen darf.

Hinzu kommt der Reputationsschaden für den gesamten Finanzplatz. Wirecard galt international als deutsches Vorzeige-Fintech; sein Absturz nährte Zweifel an der Verlässlichkeit deutscher Bilanzen und der Schlagkraft der Aufsicht. Für Beraterinnen und Berater ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe: die eigene Sorgfalt bei der Produktauswahl sauber zu dokumentieren und im Kundengespräch glaubwürdig zu erklären, warum eine breite Streuung über viele Titel und Anlageklassen vor genau solchen Einzelfallrisiken schützt. Der Wirecard-Skandal taugt dabei als anschauliches Beispiel, dass auch vermeintlich sichere Standardwerte ausfallen können.

Sind die Aufsichtslücken inzwischen geschlossen?

Auch die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hatte der deutschen Aufsicht früh ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. In ihrem Fast-Track-Peer-Review vom November 2020 rügte sie Mängel bei der Unabhängigkeit der BaFin von Politik und Emittenten und kritisierte ausdrücklich, dass die Behörde keinen Überblick über die Aktiengeschäfte ihrer eigenen Mitarbeiter hatte. In einem Folgebericht von 2024 bescheinigte die ESMA Deutschland immerhin, das Kontrollsystem inzwischen deutlich gestärkt zu haben, unter anderem durch verbindliche Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten für alle Beschäftigten.

Vieles hat sich seither verbessert. Die BaFin prüft Bilanzen heute selbst, greift früher ein und hat für 2026 noch einmal schärfere und konsequentere Prüfungen angekündigt. Zusätzlich richtete die Behörde eine eigene Hinweisgeberstelle ein, über die Beschäftigte und Externe Missstände vertraulich melden können, und schärfte ihre Regeln für private Wertpapiergeschäfte der eigenen Leute nach. Trotzdem bleibt Skepsis angebracht. Für geschädigte Anleger ist die Lage ernüchternd: Im Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wies der Senat am 28. Februar 2025 mit einem Teil-Musterentscheid die meisten Feststellungsziele zurück und erklärte Ansprüche gegen den Prüfer EY im Musterverfahren für nicht statthaft. Ob aus dem kollektiven Versagen dauerhaft eine bessere Aufsicht wird, entscheidet sich erst am nächsten Fall. Die eigentliche Bewährungsprobe steht der reformierten BaFin noch bevor. Denn ein Aufsichtssystem beweist seine Stärke weniger bei der Aufarbeitung des letzten Skandals als bei der Verhinderung des nächsten.