BaFin meldet Zahlungsverzug bei Luana Energieversorgung
16.10.2025

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Die Finanzaufsicht BaFin hat aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt gemacht. Grund ist der Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen aufgrund Projekt- und Zahlungsverzug durch Vertragspartner.
Laut BaFin befindet sich die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH seit dem 22.01.2025 in Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und seit dem 23.04.2025 in Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland.
Die von den Vermögensanlagen finanzierten Energiezentralen basieren auf Erdgas. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine trat eine erhebliche Gasknappheit ein, die einerseits zu drastischen Preissteigerungen führte und andererseits durch regulatorische Maßnahmen (u.a. Gebäudeenergiegesetz) den Fortgang geplanter Projekte faktisch verhinderte, so die BaFin. Hinzu kam, dass Projektentwickler ihre Bauvorhaben stoppten oder aufgaben, während zahlreiche Betreiber insolvent wurden. Auch die Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken brachen ein. Weiter gibt es offene Forderungen aus einem Kundenprojekt, das wir als Projektentwickler begleitet haben.
Vor diesem Hintergrund können vertragsgemäße Zinszahlungen ab dem 31.12.2024 für die Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und die vertragsgemäßen Zinsenzahlungen ab dem 31.03.2025 für die Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland nicht fristgerecht geleistet werden, erklärt die BaFin. (mho)

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