Bundesregierung will in die Zukunft investieren

05.08.2025

Foto: © Bundesregierung/Sandra Steins

Die Bundesregierung hat weitere Details zum Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 bekanntgegeben. Die am 30 Juli beschlossenen Pakete sollen sowohl die Wachstumspotenziale der Wirtschaft stärken als auch den Wohlstand aller Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Dabei leiten die Bundesregierung nach eigener Aussage drei finanzpolitische Prioritäten: Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung.

Laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil liegt der inhaltliche Fokus des Haushalts auf Wachstum und Gerechtigkeit. „Wir investieren jetzt in die Zukunft, damit unser Land morgen moderner, gerechter und sicherer wird. Wir wollen, dass neue Jobs entstehen, dass es faire Löhne gibt und dass man eine bezahlbare Wohnung findet“. Gleichzeitig gelte es, verantwortungsvoll mit dem Geld umzugehen. Der Bundesfinanzminister kündigte für die kommenden Jahre einen strikten Konsolidierungskurs an. „Wir müssen ein Gesamtpaket zur Konsolidierung schnüren“, so Klingbeil.

Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 sieht Ausgaben von etwa 520,5 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung steigt nächstes Jahr auf voraussichtlich 89,9 Milliarden Euro – jeweils ohne Sondervermögen. Rechnet man das Sondervermögen hinzu, steigt die Neuverschuldung 2026 auf knapp 174,3 Milliarden Euro. Das sind 31 Milliarden Euro mehr als dieses Jahr.

Die Investitionen des Bundes – inklusive des Klima- und Transformationsfonds und neuem Sondervermögen – belaufen sich 2026 auf etwa 126,7 Milliarden Euro. Gegenüber 2025 bedeutet dies einen Anstieg von rund elf Milliarden Euro. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz hat die Bundesregierung eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen in die Modernisierung Deutschlands geschaffen. Über eine Laufzeit von 12 Jahren steht ein Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zur Verfügung.

Mit den zusätzlichen Ausgaben für Investitionen gehen positive Effekte auf das wirtschaftliche Wachstum einher. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung – mit Maßnahmen wie dem beschlossenen Investitionssofortprogramm (unter anderem Abschreibungen für Unternehmen, Förderung betrieblicher E-Mobilität und die Senkung der Körperschaftssteuer), dem Bauturbo, dem Standortförderungsgesetz und der Hightech-Agenda – wichtige Weichen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Der Entwurf des Bundeshaushaltes 2026 geht nun in das parlamentarische Verfahren. Im Deutschen Bundestag wird dann der Gesetzentwurf beraten. Voraussichtlich Ende November wird der Bundestag über den Haushalt 2026 abstimmen, im Dezember muss noch der Bundesrat sein Votum abgeben. Anschließend wird das Gesetz zum Haushalt an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung übermittelt. (fw)