Das Beratungs-Plus

31.08.2026

Martin Klein - Foto: Copyright VOTUM/Carsten Herwig

Der VOTUM Verband hat sein Positionspapier „Das Beratung-Plus – Der Wert persönlicher Finanzberatung in Zahlen" veröffentlicht. Das Papier bündelt systematisch, was persönliche Finanzberatung messbar bewirkt – für den einzelnen Haushalt und für die Gesellschaft insgesamt. Ausgangspunkt ist eine repräsentative Sonderbefragung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) unter 2.000 Bürgerinnen und Bürgern, die Beratene und Nicht-Beratene systematisch vergleicht, dies wurde ergänzt um den internationalen Forschungsstand aus mehr als zwei Jahrzehnten.

Anlass ist eine Debatte, die sich seit Jahren fast ausschließlich um Vergütungsmodelle, Dokumentationspflichten und Kosten dreht. Mit der europäischen Kleinanlegerstrategie ist die Frage, ob Kosten „gerechtfertigt und verhältnismäßig" sind, sogar zur Rechtspflicht geworden – ohne dass der Gesetzgeber die Leistungsseite der Beratung je definiert hätte. Genau diese Leerstelle füllt das Positionspapier mit belastbaren Zahlen.

Die Befunde sind über alle untersuchten Dimensionen hinweg konsistent. Beratene beginnen deutlich früher mit dem Vermögensaufbau: Sie legen mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens fürs Alter zurück; Beratenen verstehen ihre Vorsorgemöglichkeiten grundsätzlich besser; ihre finanzielle Situation ist deutlich krisenfester; Beratene schätzen ihre finanzielle Zukunft als planbarer.

Bemerkenswert ist, dass die Befragten diese Wirkung der Beratung selbst zuschreiben; vielen ist erst durch die Beratung deutlich geworden, wie man sinnvoll spart und fürs Alter vorsorgt.  Die DIVA-Ergebnisse stehen dabei nicht allein. Der internationale Forschungsstand quantifiziert diese Beobachtung seit über zwei Jahrzehnten – von Rendite- und Vermögenseffekten über nachweislich besseres Sparverhalten bis hin zu Wohlbefindenseffekten.

Aus Sicht des Verbandes summiert sich der individuelle Nutzen zu einem gesamtgesellschaftlichen: Jeder Haushalt, der frühzeitig und ausreichend privat vorsorgt, reduziert das Risiko späterer Altersarmut und damit künftige Lasten für Grundsicherung und Steuerzahler. Haushalte mit Rücklagen geraten seltener in Abwärtsspiralen. Darüberhinaus ist Beratung gelebte Finanzbildung in der Fläche – millionenfach im Jahr, in jedem Beratungsgespräch, ohne dass der Staat dafür Programme auflegen muss.

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes: „Die Debatte über Finanzberatung dreht sich seit Jahren fast ausschließlich um Kosten. Was Beratung tatsächlich leistet, verliert die Politik nur zu gern aus dem Blick. Die Zahlen zeigen einen klaren Zusammenhang: Beratung ist ein notwendiges Plus, das bei jeder Reform mitgedacht werden sollte. Sie ist damit kein reiner Kostenfaktor, den man wegrationalisieren sollte, sondern der wirksamste Zugangsweg zu privater Vorsorge, den wir haben. Wer dies durch Vergütungseingriffe, wachsende Bürokratie oder beratungsfreie Standardmodelle verengt, trifft genau die Menschen, die Beratung am dringendsten brauchen.“

Das Positionspapier stellt methodisch fest, dass Finanzberatung mehr ist als reine Produktvermittlung. Sie bildet die finanzielle Lebensrealität eines Menschen ab und führt diese im Ganzen zusammen. Die Befragung bestätigt diese Praxis: Beratene wurden zu Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen, Schulden und Umschuldung, Immobilien- und Baufinanzierung sowie zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit, Krankheit oder Pflege beraten. Kein digitales Einzelprodukt und keine isolierte Abschlussstrecke können diese Wechselwirkungen erfassen.

Besondere Relevanz gewinnt das Thema durch die anstehende Rentenreform. Der Aufbau einer gesetzlichen Kapitalrente darf nicht den Eindruck erwecken, individuelle Vorsorge sei damit erledigt: Eine kapitalgedeckte Komponente von zwei Prozent schließt die persönliche Versorgungslücke nicht. Im Beratungsgespräch lässt sich diese Lücke konkret beziffern und schließen.

Die zentralen Forderungen an die Politik sind:  (1) keine neuen Hemmnisse durch Eingriffe in die Vergütungsvielfalt oder zusätzliche Bürokratielasten; (2) die Anerkennung der ganzheitlichen 360-Grad-Beratung als Leitbild des Ordnungsrahmens; (3) die strukturelle Verankerung qualifizierter Beratung in der Umsetzung der Rentenreform; (4) eine reale Ausgestaltung der Wahlfreiheit zwischen staatlichen und privaten Vorsorgelösungen; (5) eine ehrliche politische Kommunikation, die der Entstehung von Scheinsicherheit entgegenwirkt; (6) die Anerkennung persönlicher Beratung als zentraler Wirkkanal in den Finanzbildungsstrategien. (mho)