DAV zum Pflegeneuordnungsgesetz

14.10.2026

Wiltrud Pekarek, Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung und Vorständin der DAV. Foto: © Sarah Kastner Fotografie

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) als wichtigen Schritt für mehr Prävention und Eigenverantwortung. Zugleich fordert sie, die strukturellen Herausforderungen der sozialen Pflegeversicherung konsequent anzugehen. Dafür braucht es einen ausgewogenen Mix aus solidarischer Grundsicherung, Eigenverantwortung und kapitalgedeckten Finanzierungselementen. Einem Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung erteilt sie eine klare Absage.

Ebenso lehnt sie Ausgleichsvarianten wie einen Transfer der Alterungsrückstellungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) in die soziale Pflegeversicherung (SPV) beim Systemwechsel ab: Ein solcher Eingriff in die kollektive Alterungsrückstellung verletzt die Grundlagen der finanzmathematischen Kalkulation und beschädigt das Vertrauen in die langfristige kapitalgedeckte Vorsorge substanziell. 

„Der geplante Ausbau der Prävention und die Überprüfung von Maßnahmen zur Förderung der privaten und betrieblichen Pflegevorsorge stärken die Eigenverantwortung“, erklärt Wiltrud Pekarek, Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung und Vorständin der DAV. „Jetzt gilt es, Ansätze konsequent weiterzuentwickeln und langfristig tragfähige Rahmenbedingungen für die Pflegevorsorge zu schaffen.“

Prävention und Rehabilitation können Pflegebedürftigkeit reduzieren, hinauszögern oder ihren Schweregrad verringern. „Die Stärkung der Prävention ist ein wichtiger und notwendiger Impuls. Sie allein reicht jedoch nicht aus, um die strukturellen Herausforderungen der Pflegeversicherung zu lösen“, so Pekarek. „Die Pflegestrukturkommission muss die Finanzierung jetzt generationengerecht weiterentwickeln und dabei die private und betriebliche Pflegevorsorge einbeziehen.“

Die DAV hat hierzu konkrete Lösungsvarianten für eine generationengerechte und nachhaltige Absicherung des Pflegefallrisikos erarbeitet, etwa zur Stärkung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge durch verbesserte Rahmenbedingungen und steuerliche Förderung.

Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungssystem konzipiert worden und kann nicht sämtliche Pflegekosten abdecken. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Pflegekosten muss geklärt werden, welches Grundsicherungsniveau die Solidargemeinschaft gewährleisten und welche Rolle ergänzende individuelle Vorsorge übernehmen soll. „Für eine nachhaltige Pflegefinanzierung brauchen wir neben der solidarischen Absicherung mehr kapitalgedeckte Vorsorge und eine stärkere Eigenverantwortung“, betont Pekarek. Das Kapitaldeckungsverfahren der PKV basiert auf dem Prinzip, dass heute gebildete Rückstellungen finanzmathematisch kalkuliert, zukunftssicher angelegt und für das Leistungsversprechen des Versichertenkollektivs reserviert sind.

„Wir Aktuarinnen und Aktuare verstehen uns diesbezüglich als Sachwalter der Belange des Versichertenkollektivs“, so Pekarek weiter. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die von uns berechneten Rückstellungen zukunftssicher sind. Ein politisch motivierter Transfer oder die Zweckentfremdung von Alterungsrückstellungen entzieht dem Kalkulationsprinzip und der kapitalgedeckten Vorsorge das Fundament. Wenn das Vertrauen in die Verlässlichkeit langfristiger Zusagen und gesetzlicher Rahmenbedingungen zerstört wird, verliert die Gesellschaft zudem jeglichen Anreiz, eigenverantwortlich für das Alter vorzusorgen.“ Es wäre daher fatal, das einzig generationengerecht finanzierte System durch einen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung oder einen Transfer von Alterungsrückstellungen in die soziale Pflegeversicherung massiv zu schwächen. (mho)